Linux am Dienstag: Linuxsensorik – Beschleunigungssensoren lesen

Hallo Linuxfans,

eine kleine Ankündigung für alle die an den Online Meetings „Linux am Dienstag“ teilnehmen wollen. Der Termin liegt ab jetzt Dienstag, ab 19 Uhr auf dem bereits bekannten Jitsi Meet Portal.

Linux am Dienstag: Linuxsensorik – Beschleunigungssensoren lesen

Da im Rahmen dieser Meetings Linux Vorträge entstehen, habe ich da mal die Unterseite im Blog Linux am Dienstag erstellt. Diese ist im Linux Menü zu finden, falls Ihr den Link verlegt habt 😉

Der Erste dort downloadbare Vortrag dreht sich um die Beschleunigungssensoren einer Handies mit Linux. Grundsätzlich kann man damit aber jeden Sensor auslesen. Da Tablets und Laptops auch solche Sensoren haben können, lohnt sich ein Blick in diesen Vortrag auch, wenn man kein Linux Smartphone hat.

 

YouTube verkauft Upload-Filter als Feature

Ja, der Kampf um die Urheberrechtsreform und das Filtern und Entfernen von urheberrechtlich geschützten Material geht weiter. YouTube macht jetzt den nächsten Zug.

YouTube verkauft Upload-Filter als Feature

Das YouTube die hochgeladenen Inhalte nach dem Bereitstellen nochmal mit dem hauseigenen Content-ID System auf urheberrechtliche Schwachpunkte prüft, wisst Ihr vermutlich. Wenn dann ein Video gesperrt wird, hat der Accountinhaber die Möglichkeit zu protestieren. Wie gut oder wie schlecht das System ist, lassen wir jetzt mal außen vor. Fakt ist: der Content wird bereits geprüft.

Die Urheberrechtsnovelle der EU aus März 2019 machte Artikel 13, aus dem später Artikel 17 wurde, in der ganzen Welt berühmt. Dieser behandelt das, was wir Upload-Filter nennen, die bei der schieren Anzahl an täglichen Uploads bei YouTube nur voll-automatisch realisiert sein können.

YouTube hat dieses System jetzt auf eine neue Stufe gestellt:

Content-Prüfung beim Upload, genannt „Checks“

Mit „Checks“ verkauft YouTube den Usern den hauseigenen Upload-Filter als Feature. Sie können damit noch vor der Bereitstellung prüfen, ob es problematische Szenen gibt, diese entfernen oder bei YouTube eine Klärung anstreben, warum das als Verstoß gilt und diesem ggf. Aufheben lassen. Bekanntermaßen werden die Urheberrechtsmittel von einigen Mitmenschen als Instrument zur Zensur von legitimen, ihnen aber nicht genehmen, Inhalten missbraucht.

Da „Checks“ bereits während der Uploadprozedur ansetzt, ist es zwangsläufig ein Upload-Filter, auch wenn der eigentliche Upload bereits beendet ist. An sich, wäre dies nicht weiter tragisch, wenn es ein ausgewogenes System wäre, das weder den Inhaber der Rechte, noch den Nutzer anderer Rechte beeinträchtigen oder bevorzugen würde. Legitime Interessen zu schützen, also klassische Raubkopien zu verhindern, ist das eine, aber per se erst einmal alles zu unterdrücken, was „irgendwer“ als „legitim“ ansieht, etwas anderes.

Das meint, daß ein Upload-Filter kaum unterscheiden kann, ob das Stückchen Film eine Raubkopie ist, oder ob sich der Rest des Beitrags mit diesem Stück inhaltlich auseinander setzt. Dazu müßte ein Upload-Filter den Kontext erkennen können. Da hier bereits Menschen scheitern, würde auch eine KI daran scheitern. Einfaches Maschinen-Lernen ist da nicht ausreichend.

Deswegen stellt „Checks“ jetzt eine Hürde dar, legitime Inhalte zur Verfügung zustellen. Das es YouTube als „Feature“ verkauft, ändert an der Sache nichts.

Wer mehr dazu lesen möchte, folgt diesem Link zu Torrent Freak.