Avatar – Der letzte Luftbändiger

Keine Ahnung, wer das bei Netflix falsch übersetzt hat, oder früher und Netflix das jetzt durchziehen muß, aber die neue Avatar Serie ist super!

Avatar – Der letzte Luftbändiger

Eigentlich heißt es „Avatar – The Last Airbender“, aber Übersetzungen von Filmtiteln haben in Deutschland sehr oft schon Ihren Sinn verloren. Jemand sagte mal, die Übersetzer würden dazu neigen, den Inhalt vom Film in den Titel zu pressen 😉

Vor der Netflix Serie gab es 2010 schon einen Film, der jetzt in der ersten Staffel auf 8 Folgen ausgedehnt wurde. Normalerweise wäre das sehr viel Blah Blah und total langweilig. Bei dieser Verfilmung ist das anders. Jede Folge macht Spaß und ist kurzweilig, auch wenn sie eine Stunde lang ist.

Wer das bis jetzt noch nicht gesehen hat, eine so gute Erste Staffel von Irgendwas gab es lange nicht mehr. „Wednesday“ ist vielleicht auch so eine Ausnahme. Der Junge, der Aang spielt, macht seine Sache auch richtig gut, was in dem 2012er Film nicht ganz so gut lief.

Die Handlung

Aang wächst als Reinkarnation früherer Avatare bei den Luftbändigern auf. Die Magie der Welt ist in Feuer, Wasser, Luft und Erde geteilt und die Mitglieder der jeweiligen Nationen können nur Ihre Magieform bändigen. Der Avatar ist die einzige Ausnahme, denn er kann alle vier Arten erlernen. Dies muß er nutzen um die Welt und die Nationen im Einklang zu halten. Stirbt er, wird seine Seele in den nächsten Körper wandern und der Zyklus geht von vorn los. Daher kann der aktuelle Avatar auf die Erfahrungen früherer Ichs zurückgreifen und diese um Rat fragen, was nicht immer so läuft, wie sich Aang das vorstellt.

Keine Spoiler, schaut es Euch einfach selbst an, es lohnt sich! 🙂

Datenschutz – TLS Zwang beim Transport von Emails

Aus gegeben Anlass, daß Juristen, Manager und Admins die titelgebende Aussage verneinen, hier eine kleine, aber belastbare Zusammenfassung der Lage. All das hier gilt nur für Unternehmen oder Organisationen die zum Datenschutz verpflichtet sind, also bis auf Privatpersonen alle!

Datenschutz – TLS Zwang beim Transport von Emails

Es war 2018 als die Datenschutz Grundverordnung final in Kraft trat, als der Landesdatenschutz NRW folgendes Dokument verfasste:

LDI-NRW-E-Mail-Verschluesselung-BSI-TR-03108-1-2018-03-26

Darin war erstmal erwähnt, daß der Einsatz von Verschlüsselung für Datenschutzverantwortliche auch beim Transport von Email gilt. Geglaubt hat es leider kaum jemand 🙁

2018 hatte ich auch Kontakt zum Bundesdatenschutz und indirekt zur Deutschen Datenschutzkonferenz ( DDSK ), denen ich Auswertungen zum Einsatz von TLS geben konnte,  die die DDSK überzeugte, daß „Nicht-Verschlüsseln“ nicht mehr geht, weil das schon so viele können. (75% aller Verbindungen waren damals verschlüsselt.)

Seitdem habe ich immer wieder von Leuten gehört, daß mit der TLS Verschlüsselungspflicht wäre Blödsinn. Das muß anderen auch so gegangen sein, weil die DDSK 2021 eine Orientierungshilfe dazu verfasst hat, die eindeutiger nicht sein könnte:  Orientierungshilfe E-Mail-Verschluesselung.pdf

Wer das PDF nicht mag, der LDI NRW hat die aktuelle Fassung (2021) zusammengefasst:

https://www.ldi.nrw.de/technische-anforderungen-technische-und-organisatorische-massnahmen-beim-e-mail-versand

Stichwort: Obligatorische Verschlüsselung ( Seite 7 5.1. ) als Basisschutz ist Pflicht.

Wer wissen will woher das kommt

Die Pflicht zur Verschlüsselung leitet sich wie folgt her:

Artikel 32 DSGVO
Sicherheit der Verarbeitung
(1) Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der
Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des
Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu
gewährleisten; diese Maßnahmen schließen unter anderem Folgendes ein:
a) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;

Bezogen auf Emails ist der Stand der Technik in 2024 : TLS 1.3

Die Implementierungkosten sind IMHO gerundet 0 €, weil das jede aktuelle Mailserversoftware direkt können sollte.
( Wenn nicht kann die Software auch gleich gelöscht werden, weil Schrott.)

Daraus ergibt sich dann, das a) fraglos anzuwenden ist, weil die anderen Gründe nicht als zusätzlich „Hürden“ greifen,
denn 0 € Kosten ist das Killerargument schlechthin.

Das BDSG hat das etwas besser formuliert:

Bundesdatenschutzgesetz §64 Abs. 3 Ziff. 1-14

Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
(3) 2. Verhinderung des unbefugten Lesens, Kopierens,
Veränderns oder Löschens von Datenträgern
(Datenträgerkontrolle),
(3) 8. Gewährleistung, dass bei der Übermittlung
personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern
die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden
(Transportkontrolle)
,

Dies reicht eigentlich schon aus, aber wer Zweifel hatte, wie „Verarbeitung“ ist so definiert wurde:

Artikel 4 DSGVO

2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter
Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche
Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation,
das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung,
das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die
Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere
Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die
Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die
Vernichtung;

Jetzt der nötige LOGIK Teil:

Man muß nur Emails verschlüsseln, die Personenbezogenen Daten enthalten.

Da man nie vorher wissen kann, wann einem jemand Personenbezogene Daten schickt,
ergibt sich aus der Pflicht, diese zu verschlüsseln, der Umstand,
immer zu verschlüsseln, weil nachträgliche Verschlüsselung einer bereits durchgeführten
Übermittlung logisch und praktisch nicht  möglich ist. QED.

Das Jahr 2024

Ich habe erst letzte Woche die eine BUNDESBEHÖRDE angeschrieben, weil die auch Emails in Klartext annehmen. Dazu heißt es in der Orientierungshilfe von der DDSK:

Seite 7  5.1. obligatorische Transportverschlüsselung

Bei dem letztgenannten Verfahren (STARTTLS) kann die obligatorische Transportver-
schlüsselung durch entsprechende Konfiguration des sendenden MTA (Mail Transfer
Agent) erreicht werden die entsprechenden Konfigurationseinstellungen werden
(En)Forced TLS, Mandatory TLS o. ä. genannt. Unterstützt die Gegenstelle kein TLS,
dann wird der Verbindungsaufbau abgebrochen
. Einige MTA ermöglichen eine domä-

nenspezifische oder regelbasierte Spezifizierung dieses Verhaltens.

Bitte beachten Sie: „Unterstützt die Gegenstelle kein TLS, dann wird der Verbindungsaufbau abgebrochen.“ d.h. Klartextemaileinlieferungen sind zu unterbinden.

Das ist genau der Modus Operandi, den wir unseren Kunden seit 2015 anbieten und empfehlen.

Der TLS Zwang ist also nicht weg zu diskutieren, sondern im Gegenteil mehr als real!

Wie testet man sowas?

Linuxuser sind natürlich wie immer im Vorteil, weil Ihr das direkt am Heimischen PC testen könnt:

Die IP und Emailadresse werden hier mal unterdrückt, weil der Fall noch nicht abgeschlossen ist:

[root@s113 ~]# nc a.b.c.d 25
220 mx1.<DOMAIN>.de ESMTP Smtpd; Tue, 27 Feb 2024 20:21:48 +0100
HELO s113.resellerdesktop.de
250 mx1.<DOMAIN>.de Hello s113.resellerdesktop.de [83.246.80.131], pleased to meet you
MAIL FROM: <info@cloud-foo.de>
250 2.1.0 <info@cloud-foo.de>… Sender ok
RCPT TO: <email>
451 4.3.2 Please try again later
QUIT
221 2.0.0 mx1.<DOMAIN>.de closing connection

Diese Ablehnung  war „Greylisting“ vom <DOMAIN> Server, der wollte, das wir später nochmal kommen:

[root@s113 ~]# nc a.b.c.d 25
220 mx1.<DOMAIN>.de ESMTP Smtpd; Tue, 27 Feb 2024 20:31:30 +0100
HELO s113.resellerdesktop.de
250 mx1.<DOMAIN>.de Hello s113.resellerdesktop.de [83.246.80.131], pleased to meet you
MAIL FROM: <info@cloud-foo.de>
250 2.1.0 <info@cloud-foo.de>… Sender ok
RCPT TO: <email>
250 2.1.5 <email>… Recipient ok
DATA
354 Enter mail, end with „.“ on a line by itself
FROM: <info@cloud-foo.de>
TO: <email>
Subject: TEST EMAIL AUF SMTP SECURITY
Date: Tue, 27 Feb 2024 20:21:05 +0100

TEST EMAIL, KANN GELÖSCHT WERDEN

SECURITY TEAM Cloud-Foo.de
.
250 2.0.0 41RJVUwi012500-41RJVUwj012500 Message accepted for delivery

Ich empfehle einen Server in einem öffentlichen Netz zu nehmen, da der einen validen PTR Record haben wird. Was passiert, wenn Ihr keinen habt, erfahrt Ihr bei LINUX-AM-DIENSTAG.de am 5.März um 19 Uhr ! Popkorn mitbringen!!!

Also, obiger Mailserver nahm die Email unverschlüsselt an, was, wenn er sich hätte sicher sein können, daß keine Personenbezogenen Daten drin sind, auch ok gewesen wäre, aber das konnte er nicht. Dazu hätte es mehr als nur etwas KI gebraucht, nämlich Echte Intelligenz 😉

Hinweis: Wer obiges Beispiel nachspielen will, sollte seinen Hostnamen und seine Emailadresse eingeben, weil die Email sonst als SPAM erkannt wird 😀

xmlrpc.php ist die beliebteste Ressource

xmlrpc.php ist die beliebteste Ressource im Blog, dabei kann man die gar nicht aufrufen, wenn man nicht ich oder WordPress ist 😉 Die Spammer der Welt wollen darüber Forenspam verteilen, was mit Passwortschutz schwierig wird.

Das sind die Stats für Dezember 2023

Die ist viel beliebter als die Startseite selbst 😉 vielleicht sollte ich das für alle, die eh nicht zugreifen dürfen, auf die Startseite umleiten, dann hat es wenigstens einen Sinn 😉 Was meint Ihr ? 🙂