Linux am Dienstag – Programm für den 16.11.2021

Die Lage im Linuxland ist stabil, was schlechte Nachrichten für Newsportale und Linuxvideomeetings sind 🙁

Linux am Dienstag – Programm für den 16.11.2021

am 16.11.2021 haben wir ab 19 Uhr im Programm:

  • Überwachung – Pläne der EU für die Überwachung der Messanger
  • Sicherheitslücke – FBI Portal sendet gefälschte Emails
  • Sicherheitslücke – Intel CPUs erneut gefährdet
  • Linux – Kernel 5.14.17 ist da, aber das ist nicht das Thema 🙂
  • Vortrag – Wie funktionieren Links im Filesystem

Wie jeden Dienstag treffen wir uns auf unserer Jitsi Meet Seite: https://meet.cloud-foo.de/linux

Alle Vorträge sind ab sofort auf der Archivseite von Linux am Dienstag zu finden!

EuGH Urteil – Schwierige Zeiten für Blogger

Der EuGH hat ein neues Urteil zum Online-Journalismus verfaßt und ob es und paßt oder nicht, uns Blogger trifft es auch.

Blogs gelten für einige als private Webseiten, für Andere als journalistisch betreute Online-Medien, je nach Lust, Laune und Ausgestaltung der Webseite. Wer klar keine Nachrichten veröffentlicht, sondern nur seine Meinung, dürfte als Privatmann gelten, egal wieviel er schreibt. Schwierig wird es aber schon bei Webseiten wie meiner, die Nachrichten, Meinungen und Technikanleitungen verfaßt.  Sören Hentzschel’s Webblog, welches nach erster Sichtung hauptsächlich  mit Nachrichten über Firefox/Mozilla gefüllt ist, ist der Grenzfall vermutlich bereits überschritten.

Zitat Heise.de : { „Wenn Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden, kann von demjenigen, der sie gesetzt hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde“, schreibt das Gericht. }

„Gewinnabzielungsabsicht“ liegt z.B. dann vor, wenn man Werbung auf seiner Webseite / seinem Blog betreibt. Das mag für die meisten eher ein kleines Zubrot sein, aber rein technisch ist es das Ziel Menschen auf sein Blog zu bekommen, damit aus dem Werbelink möglichst viel Geld raus kommt. Folglich ist jeder mit einem Werbelink/Affiliate usw. Angebot ein kommerzieller Anbieter, der nun vom EuGH in die Pflicht genommen wird, die Inhalte seiner Links auf Rechtsverstöße aller Art zu prüfen, denn es geht hier nicht allein um Urheberrechte!

Auf dem OSBN geht es in der Regel um OSS, aber auch OSS und FOSS Software kann illegal sein, wenn der reine Zweck der Software illegal ist z.b. Exploittoolkit.

Mein Rat: Egal ob Ihr kommerzieller Anbieter seid oder Privatmann, wenn es dubios erscheint, laßt es lieber, das ist es nicht wert. Schreibt nur darüber, wenn es sein muß, aber verlinkt es nicht. Ihr könnt Euch zwar auf das Urteil berufen, aber ob Ihr noch als Privatmann durchgeht, das ist halt die Frage. Google wird das mit dem Verlinken im Zweifel gern übernehmen.

(Dieser Beitrag wurde im OSBN gepostet, da er für Blogger aller Couleur relevant ist)