Coronachroniken: mehr als nur „Grippe“ :|

Liebe Kasernierte,

heute mußte ich eine Schlagzeile der Spektrum.de Webseite lesen, wo ich aggressiv werden könnte:

Zitat: „Mehr als eine Grippe: Wie Covid-19 tötet — Covid-19 ist weit mehr als eine bloße Atemwegsinfektion.“
Quelle: https://www.spektrum.de/news/wie-covid-19-toetet/1729710

Coronachroniken: mehr als nur „Grippe“ 😐

Diese einleitenden Sätze verniedlichen eine potentiell tödlich verlaufende Atemwegsinfektion zu einem harmlosen „ist ja nichts“. Zudem sind sie inhaltlich auch noch falsch. Was hilft da: Fakten :

1. Eine „Grippe“ ist eine Gruppenbezeichnung für Atemwegerkrankungen mit ähnlichem Verlauf, die von ~ 17 verschiedenen Virenarten und ~23 Bakterienarten ausgelöst werden können.

2. Es gibt kein bekanntes Heilmittel dagegen.

3. Schwere Verläufe enden in einer Lungenentzündung an der 5% der unter 65jährigen und 12.7 % der über 65 jährigen versterben. Jedes Jahr. In Deutschland, Österreich und der Schweiz [alle gleiches mediz. Niveau]. Die Zahlen stammen von Günter Weiss, Medizinische Universität, Innsbruck

4. Unter den Viren sind alleine 4 Coronavirenstämme aufgelistet: HCov-OC43,HCov-Nl63, HCov-229E, HCov-HKU1

5. Prof. Streeck kam in seiner Heinsberg-Studie auf 0.37%* Mortabilitätsrate für Covid-19.  Eine Auswertung zu grippeverursachten Sterbefällen seit 1998 kommt für Grippe auf Basis von Influenzaviren auf ~0.4% pro 100k Einwohner, bei der Aufsummierung aller Arten kommt man dort auf 1% pro 100k.  Das ist mal deutlich mehr als Covid-19.
(Datenquelle: http://www.gbe-bund.de/)

(Update: 7.5.2020: Die Statistiker der Heinsbergstudie haben einen Rechenfehler bei der Bestimmung der Dunkelziffer bestätigt. Ob sich dieser aktiv auf die Mortabilitätsrate auswirkt oder nicht, steht noch nicht fest, es ist eine Schwankungsbreite von 0,75%-0,1% statt einem fixen Wert 0,37% möglich. )

Fazit: Covid-19 ist „ein“ Virus der in das Schema „Grippe“ passt.

Reproduktionszahl

Zu guter Letzt noch die Zahlen, diesmal mit dem Reproduktionsfaktor „r“ (selbstberechnet):

Das RKI rechnet sich noch schöne Zahlen für „heute“+2-3Tage dazu, meine Kurvenformel ist r= (I(t-7)+I(t-6)+I(t-5)+I(t-4))/Summe(I(t-3)+I(t-2)+I(t-1)+I(t)) . Damit ist es keine Schätzung(NowCast) mehr, sondern basiert auf den reellen Zahlen der Neuinfektionen.

 

Coronachroniken: gefährliche Änderung im Infektionsschutzgesetz

Liebe Kasernierte,

die Bundesregierung ändert mal wieder in bewährter Hau-Ruck-Manier an einem wichtigen Gesetz rum. Der Artikel 23a soll geändert werden. Dieser lautet:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten
Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.

Coronachroniken: unsinnige Änderung im Infektionsschutzgesetz

Der Artikel regelt, daß Arbeitgeber Gesundheitsinformationen verarbeiten dürfen, wenn das für das Beschäftigungsverhältnis wichtig ist, z.b. weil man in der Lebensmittelindustrie arbeiten soll und da möchte man niemandem mit einem potentiellen Massenvernichtungsvirus beschäftigen. Das ist per se nachvollziehbar und ok.
Der obige Satz soll nun wie folgt geändert werden:
17. In § 23a Satz 1 werden die Wörter „Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können,“ durch die Wörter „übertragbare Krankheiten“ ersetzt.
Die alte Formulierung ist an sich auch schon großer Bullshit, weil es erlauben würde, daß eine Krankheit, gegen die man nicht impfen kann, nicht beim Arbeitgeber verarbeitet werden dürfte. Das meint im Extremfall, daß in der Akte einer Person eine tödliche Krankheit wie Ebola, Hunterfieber, das West-Nilvirus oder andere bislang unimpfbare Krankheit nicht auftauchen dürfen. Zum Glück darf man den Arbeitnehmer trotzdem ablehen, man darf es nur nicht in der Akte haben. Wie hirnamputiert ist das bitte?
Die neue Formulierung schließt jetzt zwar tödliche und unimpfbare Krankheiten mit ein, aber eben auch Sachen wie Herpes und Schnupfen, Krankheiten die zwar lästig sind und im Einzelfall problematisch werden können, aber statistisch als Bedrohung irrelevant sein dürften. Dafür darf dann jeder Arbeitgeber eine Akte über alle meine Rhino- und Simplexviren führen?
Von der Bürokratischen Aufwand der entsteht abgesehen, weil jeden Tag neue harmlose, aber übertragbare Viren entstehen, die dann nachgepflegt werden wollen, muß das ja dann auch wer testen. Wer soll das bitte machen?
Wäre das mein Gesetz, würde ich den Artikel komplett neu formulieren, damit klar ist, was als relevant gilt und was nicht. So ist das jedenfalls ein Freibrief für Gesundheitsdatensammler.

Artikel 25 Absatz 4

Es geht um Ermittlungen zur Todesursache bei Verdacht auf gefährliche Infektionskrankheiten:
„(4) Den Ärzten des Gesundheitsamtes und dessen ärztlichen Beauftragten ist vom Gewahrsamsinhaber die Untersuchung der in Absatz 1 genannten Verstorbenen zu gestatten. Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, wenn dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.“
„Gewahrsamsinhaber“ meint Bestatter und Pathologien oder alle anderen, die eine Leiche lagern.
Das Wort „kann“ soll durch „soll“ ersetzt werden. Das dies im Kontext dieses Satzes Synonyme sind und die Änderung daher irrelevant, würde intelligenten Menschen sofort auffallen. Warum wäre das so? Wenn es sich um eine gefährliche Infektionskrankheit handelt, dann wird aus dem „soll“ und „kann“ ein „wird“.
Beispiel: „Die zuständige Behörde wird gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, weil dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.“
Warum sollte man das auch sonst machen, weil Pathologen notorisch unterbeschäftigt sind? Natürlich wird ein Gesundheitsamt das anordnen, wenn es das für nötig erachtet. Das ist der ganze Sinn der Anordnungsbefugnis.
Bitte wer schreibt solche Gesetzestexte? Offensichtlich niemand der wirklich darüber nachdenkt, was er da gerade macht.
Noch ein kleines Gegenbeispiel für „kann“ … :
„Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, weil dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird, tut es aber nicht, weil sie keine Lust hat.“
Der Satz macht keinen Sinn, außer Mitarbeiter von Gesundheitsbehörden sind völlig irre Menschen, denen Verantwortung gegeben wurde, diese aber nach eigenem gutdünken gottgleich für anderes einsetzen. Sollte das der Fall sein, wäre der Wechsel des Personals eine recht gute Idee.
Und deswegen sind „kann“ und „soll“ Fallsynonyme, beide sind genauso falsch an der Stelle, es muß „wird“ lauten: „Die zuständige Behörde wird gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, weil dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.“  Wird es das nämlich nicht für erforderlich halten, wird das Amt das auch nicht machen. QED.
Ich habe gerade echt Angst die Änderungsnovelle „der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages“ noch weiter zu lesen. Wenn die alten und neuen Gesetzestexte alle das Kaliber haben, gründet man wohl besser einen eigenen Staat auf einer fernen Insel.

Artikel 28, Satz 2 – Wie alt ist das Gesetz eigentlich?

Jetzt wird mir schlecht… Die Masern sind tatsächlich als einzige namentlich erwähnte Infektionskrankeit in dem Text drin UND BLEIBEN ES AUCH!
„(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.“
Ein Kommentar:
Liebes Gesetz,
hast Du schon einmal davon gehört, daß in den letzten 80 Jahren andere hochansteckende und zudem tödliche Infektionskrankheiten gefunden wurden die es zu berücksichtigen gäbe?
Scheinbar nicht. Wieso ändert bitte niemand diesen offensichtlich mangelhaften Artikel?

Das Beste zum Schluss der Immunitätsnachweis

Der von der Regierung geplante, nicht für die Lebensmittel- oder Gesundheitsindustrie exklusive Immunitätsnachweis, der Menschen helfen soll, schneller für eine Arbeit, Reisen oder Zugang zu Orten freigegeben zu werden, der ist per se falsch.
Begründung:
1. Menschen werden Ihn fälschen, weil Sie davon Vorteile haben.
2. Menschen werden sich einer potentiell tödlichen Krankheit aussetzen, um den Nachweis zu bekommen.
3. Menschen werden bevorteilt, die sich einer potentiell tödlichen Krankheit durch Zufall, absichtlich oder durch unterlassen ausgesetzt haben.(Bezogen auf Corona meint „unterlassen“ z.B. kein Hände waschen, keinen Abstand, ignorieren von Quarantäneregeln, Coronaparties und anderer Unsinn)
In Summe werden also Pechvögel, Kriminelle, Deppen und Draufgänger belohnt. Das ist genau die Menge an Menschen, die man NICHT belohnen sollte. Auch hier zeigt sich, daß Logisches Denken in der Politik nicht vorhanden ist. Frei nach dem Motto „Was jucken mich die Folgen meines Gesetzes!“.
Beispiele bei denen das super funktioniert hat:
Harz IV -> Jugendliche die nie In die Kassen eingezahlt hatten, beantragten Hart IV und zogen in eine eigene Wohnung.
Kaufprämien für Autos -> Autos die mehr Wert waren als die Prämie wurden verschrottet.
Das sind nur die, die mir spontan eingefallen sind. Würde man beim Steuerzahlerbund oder bei Extra3 nachfragen, wäre die Liste wohl endlos! Deswegen sollte man Politiker für Ihre Gesetze haftbar machen: „Sie haben das mit verabschiedet, jetzt löffeln Sie die Suppe auch aus.“ Wie viele Politiker dann plötzlich zur Abstimmung und in die Ausschüsse gingen, statt was anderes zu machen, wäre der Wahnsinn.

Noch die Zahlen für heute

Hacker sein leicht gemacht – Logitech Webcam

Dieser Beitrag dreht sich um Webcams von Logitech und wie man damit filmmäßig einen auf bösen Überhacker machen kann. Hacken müssen wir dabei allerdings nichts 😉

Hacker sein leicht gemacht – Logitech Webcam

Man kennt den Spruch: „Wir haben Dich beim Porno gucken gefilmt und mailen das an alle Deine Freunde, wenn Du nicht zahlst!“  Wenn der Spruch mit der üblichen Bitcoin Forderung per Mail kommt, ist er meisten nur das Übliche: eine Scammail.

Wenn eine Webcam benutzt wird, geht i.d.R. eine kleine LED an, die anzeigt, daß die Kamera benutzt wird. Hört die Nutzung der Kamera auf, geht auch das Licht aus.

Was wäre, wenn man die LED einfach .. sagen wir mal.. „abschalten“ könnte?

Was wie die Handlung eines billigen Hackerfilms klingt, ist der Horror jedes WebCam-Besitzers: Der PC wird über den Besuch einer Webseite gehackt und die Angreifer können per WebCam alles sehen und hören ohne das der Belauschte es merkt. Mal davon abgesehen, daß man auch die aktivierte LED nicht unbedingt bemerkt, wenn man nicht direkt vor der Kamera sitzt, wäre das der SuperGAU für PC Besitzer.

Wie sieht das jetzt in der Realität aus, kann man da einfach einen PC hacken, die WebCam aktivieren, den Datenstrom abgreifen und das alles ohne das die LED angeht?

Nun, wenn man Besitzer einer Logitech WebCam C310 ist, dann geht das .. fast. Das man unsichere PCs über Browser oder untergejubelte Worddokumente, Bilder, etc. hacken kann, ist ja kein Geheimnis. Erst jüngst hat AppleMail für IPhone ja so ein geile Lücke offenbart, über die man per einfacher Email ein IPhone übernehmen konnte.

Aber auch Firefox und Chrome sind alles andere als sicher und nur weil es Open-Source ist, heißt es nicht, daß es sicherer ist. Beispiel Chromium: (CVE Nummern sind gemeldete Schwachstellen in einer internationalen Datenbank)

Name        : chromium
Version     : 81.0.4044.122

Chromium is an open-source web browser, powered by WebKit (Blink).

--------------------------------------------------------------------------------
Update Information:

Another day, another chromium update. This one fixes:  CVE-2020-6458
CVE-2020-6459 CVE-2020-6460  ----  Fix dependency issue introduced when
switching from a "shared" build to a "static" build.  ----  A new major version
of Chromium without any security bugs! Just kidding. Here's the CVE list:
CVE-2020-6454 CVE-2020-6423 CVE-2020-6455 CVE-2020-6430 CVE-2020-6456
CVE-2020-6431 CVE-2020-6433 CVE-2020-6434 CVE-2020-6435 CVE-2020-6436
CVE-2020-6437 CVE-2020-6438 CVE-2020-6439 CVE-2020-6440 CVE-2020-6441
CVE-2020-6442 CVE-2020-6443 CVE-2020-6444 CVE-2020-6445 CVE-2020-6446
CVE-2020-6447 CVE-2020-6448 CVE-2020-6432 CVE-2020-6457  Oh, and this build
switches over to a static build, so the chromium-libs and chromium-libs-media
subpackages are now obsolete, but it should be slightly better for performance.

Allen Browsern sollte man mit Addons wie NoScript oder UMatrix beibringen nur das nötigste, und das auch nur auf Anweisung des Besitzers, auszuführen.

„… fast“ meinte also, daß man auch aus der Ferne angreifbar sein muß, damit einem dies passieren kann.

Hinweis: Falls Sie dies als Nicht-Linuxer lesen sollten, das geht auch unter Windows, es wird nur ein anderes Programm benutzt.

Für unseren simulierten Hack nehmen wir mal an, daß genau so eine Lücke ausgenutzt wurde. Was kommt dann als nächstes?

Gegeben ist eine Logitech WebCam C310. Wir brauchen noch folgendes Programm auf dem PC: uvcdynctrl

sudo dnf install uvcdynctrl

Als welcher User wir das Programm ausführen, scheint nicht wichtig zu sein, so lange wir mit dem Gerät reden dürfen. Bekommen wir erst einmal heraus, ob diese Kamera überhaupt da ist:

$ lsusb

Bus 010 Device 003: ID 046d:081b Logitech, Inc. Webcam C310

Jede unterstützte Kamera erzeugt ein oder mehrere Video Devices unter /dev/ :

$ ls -la /dev/video*
crw-rw—-+ 1 root video 81, 1 3. Mai 14:09 /dev/video1
crw-rw—-+ 1 root video 81, 2 3. Mai 13:47 /dev/video2
crw-rw—-+ 1 root video 81, 3 3. Mai 14:09 /dev/video3

Welches davon zu einer Logitech Kamera gehört und folglich nutzbar ist, können wir auf zwei Wegen feststellen:

$ sudo udevadm info –query=all –name=/dev/video1
P: /devices/pci0000:00/0000:00:07.0/0000:04:00.0/usb10/10-2/10-2:1.0/video4linux/video1
N: video1
L: 0
S: v4l/by-id/usb-046d_081b_5940E5D0-video-index0
S: v4l/by-path/pci-0000:04:00.0-usb-0:2:1.0-video-index0
E: DEVPATH=/devices/pci0000:00/0000:00:07.0/0000:04:00.0/usb10/10-2/10-2:1.0/video4linux/video1
E: DEVNAME=/dev/video1
E: MAJOR=81
E: MINOR=1
E: SUBSYSTEM=video4linux
E: USEC_INITIALIZED=8845895177
E: ID_V4L_VERSION=2
E: ID_V4L_PRODUCT=UVC Camera (046d:081b)
E: ID_V4L_CAPABILITIES=:capture:
E: ID_VENDOR=046d
E: ID_VENDOR_ENC=046d
E: ID_VENDOR_ID=046d
E: ID_MODEL=081b
E: ID_MODEL_ENC=081b
E: ID_MODEL_ID=081b
E: ID_REVISION=0010
E: ID_SERIAL=046d_081b_5940E5D0
E: ID_SERIAL_SHORT=5940E5D0
E: ID_TYPE=video
E: ID_BUS=usb
E: ID_USB_INTERFACES=:0e0100:0e0200:010100:010200:
E: ID_USB_INTERFACE_NUM=00
E: ID_USB_DRIVER=uvcvideo
E: ID_PATH=pci-0000:04:00.0-usb-0:2:1.0
E: ID_PATH_TAG=pci-0000_04_00_0-usb-0_2_1_0
E: ID_FOR_SEAT=video4linux-pci-0000_04_00_0-usb-0_2_1_0
E: COLORD_DEVICE=1
E: COLORD_KIND=camera
E: DEVLINKS=/dev/v4l/by-id/usb-046d_081b_5940E5D0-video-index0 /dev/v4l/by-path/pci-0000:04:00.0-usb-0:2:1.0-video-index0
E: TAGS=:seat:uaccess:

Eine UVCVideo Kamera, so wie die Logitech C310 eine ist, ist ein starkes Indiz. Das es auch genau unsere gesuchte Kamera ist, das zeigt ein Vergleich der USB ID …

Bus 010 Device 003: ID 046d:081b Logitech, Inc. Webcam C310

… welche sich oben wiederfindet: Gotcha!

Methode 2 wäre dann unser kleines Tool einzusetzen, um sich alle WebCams auflisten zu lassen und dann vergleichen wir wieder die USB ID:

$ uvcdynctrl -l
[libwebcam] Invalid V4L2 control type encountered: ctrl_id = 0x00980001, name = ‚User Controls‘, type = 6

video1 UVC Camera (046d:081b)
Media controller device /dev/media1 doesn’t exist
ERROR: Unable to list device entities: Invalid device or device cannot be opened. (Code: 5)

Kamera gefunden, was kann die?

Wir haben jetzt also die richtige Kamera identifiziert, fragen wir mal was die Kamera so „anbietet“:

$ uvcdynctrl -d /dev/video1 -vc

Listing available controls for device /dev/video1:
Brightness
ID : 0x00000001,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 255, step size: 1 ],
Default : 128
Contrast
ID : 0x00000002,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 255, step size: 1 ],
Default : 32
Saturation
ID : 0x00000004,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 255, step size: 1 ],
Default : 32
White Balance Temperature, Auto
ID : 0x00000009,
Type : Boolean,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 1, step size: 1 ],
Default : 1
Gain
ID : 0x00000003,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 255, step size: 1 ],
Default : 0
Power Line Frequency
ID : 0x0000000d,
Type : Choice,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : { ‚Disabled'[0], ’50 Hz'[1], ’60 Hz'[2] },
Default : 2
White Balance Temperature
ID : 0x00000008,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 10000, step size: 10 ],
Default : 4000
Sharpness
ID : 0x00000007,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 255, step size: 1 ],
Default : 24
Backlight Compensation
ID : 0x0000000c,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 1, step size: 1 ],
Default : 1
Exposure, Auto
ID : 0x0000000f,
Type : Choice,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : { ‚Manual Mode'[1], ‚Aperture Priority Mode'[3] },
Default : 3
Exposure (Absolute)
ID : 0x00000011,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 1 .. 10000, step size: 1 ],
Default : 166
Exposure, Auto Priority
ID : 0x00000010,
Type : Boolean,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE },
Values : [ 0 .. 1, step size: 1 ],
Default : 0
LED1 Mode
ID : 0x046d0003,
Type : Choice,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE, IS_CUSTOM },
Values : { ‚Off'[0], ‚On'[1], ‚Blink'[2], ‚Auto'[3] },
Default : 3
LED1 Frequency
ID : 0x046d0004,
Type : Dword,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE, IS_CUSTOM },
Values : [ 0 .. 131, step size: 1 ],
Default : 0

Kurz zur Erklärung der Auflistung, folgendes sind Optionen die wir in der Kamera ändern können, solange diese Option den FLAG „CAN_WRITE“ hat aka. Schreibrecht :

„Brightness“, „Contrast“, „Saturation“, „White Balance Temperature“, „Auto,Gain“ ,“Power Line Frequency“, „White Balance Temperature“, „Sharpness“, „Backlight Compensation“, „Exposure, Auto“, „Exposure (Absolute)“ , „Exposure, Auto Priority“,  „LED1 Mode“, „LED1 Frequency“

Schau wir uns den „LED1 Mode“ an:

LED1 Mode
ID : 0x046d0003,
Type : Choice,
Flags : { CAN_READ, CAN_WRITE, IS_CUSTOM },
Values : { ‚Off‚[0], ‚On‚[1], ‚Blink‚[2], ‚Auto‚[3] },
Default : 3

Im Normalfall steht also die LED Anzeige auf Automatik, meint, das Licht geht automatisch an und aus.

Jetzt nutzen wir diese Kontrollen

Fragen wir die Cam doch mal, welchen Zustand sie derzeit hat:

$ uvcdynctrl -d /dev/video1 -g „LED1 Mode“ 2>/dev/null
3

„3“ ist der Automatikmodus.

Einschalten der LED geht so:

$ uvcdynctrl -d /dev/video1 -s „LED1 Mode“ 1 2>/dev/null

Ausschalten geht so:

$ uvcdynctrl -d /dev/video1 -s „LED1 Mode“ 0 2>/dev/null

Wer das ausprobiert, wird feststellen, daß beim permanenten Einschalten die LED erstmal nur für einen Moment angeht. Es handelt sich bei der „Kontrolle“ um den Zustand der LED im Betriebsfall, da die WebCam aus ist, geht das Licht gleich wieder aus. Probiert das mal aus, wenn Ihr Camorama oder eine Videokonferenz laufen habt.

Das bedeutet, daß wenn Ihr die LED vor dem Aktivieren der Webcam abschaltet, bleibt die aus, auch wenn die Kamera aktiviert wird und das ist genau der Zustand den ungebetene Gäste auf Eurem PC ausnutzen möchten. Jetzt kann ein Angreifer seine Software zur Ansteuerung der Kamera natürlich gleich so schreiben, daß die LED aus bleibt, wenn er die Kamera aktiviert. Es muß dafür nicht das „uvcdynctrl“ installieren oder vorfinden. I.d.R. kann der Angreifer die Bordprogramme nicht direkt benutzen um den Inhalt der WebCam nach außen zutransportieren, da diese Programme ein Fenster öffnen um das Bild dem PC-Nutzer anzuzeigen.

Es ist aber natürlich auch möglich, sowas wie FFMPEG zu benutzen um das Bild abzugreifen und gleich zu komprimieren und an einen Server zu senden. Je weniger Software der Angreifer selbst installieren muß, desto besser für ihn, da er weniger Spuren hinterläßt.

Beweise

Jetzt kann der Typ von dem Blog ja viel behaupten, es ist an der Zeit das zu beweisen:

LED an

und abschalten:

LED aus

Das es sich hier um einen Browser handelt dürfte leicht erkennbar sein. Das Bild ist meine 1-Mann Videokonferenz auf unserer Jitsi Meet Instanz, in der man mein Handy bei der Aufnahme der LED sehen kann.

Mit „ucview“ kann man sich diese Kontrollfunktion auch live ansehen und ändern, ohne die Konsole bemühen zu müssen:

ucview Kontrollen der C310

 

Merkwürdigkeiten bei der Logitech WebCam C310

Merkwürdig ist der Fakt, daß die Kontrollen für die LED nicht beim ersten Starten der WebCam angeboten werden. Dazu muß die WebCam scheinbar ein zweites mal initialisiert werden, den Treiber neu starten hilft dabei:

sudo rmmod uvcvideo
sudo modprobe -v uvcvideo

Auf dem von mir heimtücksich infiltrierten Test-PC meiner Eltern war dies z.B. nötig 😉

Ob es sich dabei um einen Bug in der Kamera handelt oder im UCVideo Treiber von Linux, mag ich nicht beurteilen wollen. Möglich wäre jede Version oder auch gleich beides zusammen.

Meinung

Die Funktion der Kamera zum Abschalten der LED mag vielleicht in den Augen der Entwickler witzig oder sogar nützlich gewesen sein, aber aus Sicht der Privatsphäre ist das natürlich ein NO-GO. Anwendungen die die Kamera nach belieben einschalten können, ohne das der User überhaupt die Chance hat, dies zu bemerken, sind ein ernstzunehmendes Risiko. Daher sollte diese WebCam immer abgeklebt, oder besser komplett abgestöpselt sein, wenn Sie nicht benutzt werden.

Wenn der ganze Coronawahnsinn durch ist, lege ich mir definitiv eine neue Webcam ohne diese Funktion zu. Vermutlich was im 8-12 MP Bereich 😀