Coronachroniken: gefährliche Änderung im Infektionsschutzgesetz

Liebe Kasernierte,

die Bundesregierung ändert mal wieder in bewährter Hau-Ruck-Manier an einem wichtigen Gesetz rum. Der Artikel 23a soll geändert werden. Dieser lautet:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten
Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.

Coronachroniken: unsinnige Änderung im Infektionsschutzgesetz

Der Artikel regelt, daß Arbeitgeber Gesundheitsinformationen verarbeiten dürfen, wenn das für das Beschäftigungsverhältnis wichtig ist, z.b. weil man in der Lebensmittelindustrie arbeiten soll und da möchte man niemandem mit einem potentiellen Massenvernichtungsvirus beschäftigen. Das ist per se nachvollziehbar und ok.
Der obige Satz soll nun wie folgt geändert werden:
17. In § 23a Satz 1 werden die Wörter „Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können,“ durch die Wörter „übertragbare Krankheiten“ ersetzt.
Die alte Formulierung ist an sich auch schon großer Bullshit, weil es erlauben würde, daß eine Krankheit, gegen die man nicht impfen kann, nicht beim Arbeitgeber verarbeitet werden dürfte. Das meint im Extremfall, daß in der Akte einer Person eine tödliche Krankheit wie Ebola, Hunterfieber, das West-Nilvirus oder andere bislang unimpfbare Krankheit nicht auftauchen dürfen. Zum Glück darf man den Arbeitnehmer trotzdem ablehen, man darf es nur nicht in der Akte haben. Wie hirnamputiert ist das bitte?
Die neue Formulierung schließt jetzt zwar tödliche und unimpfbare Krankheiten mit ein, aber eben auch Sachen wie Herpes und Schnupfen, Krankheiten die zwar lästig sind und im Einzelfall problematisch werden können, aber statistisch als Bedrohung irrelevant sein dürften. Dafür darf dann jeder Arbeitgeber eine Akte über alle meine Rhino- und Simplexviren führen?
Von der Bürokratischen Aufwand der entsteht abgesehen, weil jeden Tag neue harmlose, aber übertragbare Viren entstehen, die dann nachgepflegt werden wollen, muß das ja dann auch wer testen. Wer soll das bitte machen?
Wäre das mein Gesetz, würde ich den Artikel komplett neu formulieren, damit klar ist, was als relevant gilt und was nicht. So ist das jedenfalls ein Freibrief für Gesundheitsdatensammler.

Artikel 25 Absatz 4

Es geht um Ermittlungen zur Todesursache bei Verdacht auf gefährliche Infektionskrankheiten:
„(4) Den Ärzten des Gesundheitsamtes und dessen ärztlichen Beauftragten ist vom Gewahrsamsinhaber die Untersuchung der in Absatz 1 genannten Verstorbenen zu gestatten. Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, wenn dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.“
„Gewahrsamsinhaber“ meint Bestatter und Pathologien oder alle anderen, die eine Leiche lagern.
Das Wort „kann“ soll durch „soll“ ersetzt werden. Das dies im Kontext dieses Satzes Synonyme sind und die Änderung daher irrelevant, würde intelligenten Menschen sofort auffallen. Warum wäre das so? Wenn es sich um eine gefährliche Infektionskrankheit handelt, dann wird aus dem „soll“ und „kann“ ein „wird“.
Beispiel: „Die zuständige Behörde wird gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, weil dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.“
Warum sollte man das auch sonst machen, weil Pathologen notorisch unterbeschäftigt sind? Natürlich wird ein Gesundheitsamt das anordnen, wenn es das für nötig erachtet. Das ist der ganze Sinn der Anordnungsbefugnis.
Bitte wer schreibt solche Gesetzestexte? Offensichtlich niemand der wirklich darüber nachdenkt, was er da gerade macht.
Noch ein kleines Gegenbeispiel für „kann“ … :
„Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, weil dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird, tut es aber nicht, weil sie keine Lust hat.“
Der Satz macht keinen Sinn, außer Mitarbeiter von Gesundheitsbehörden sind völlig irre Menschen, denen Verantwortung gegeben wurde, diese aber nach eigenem gutdünken gottgleich für anderes einsetzen. Sollte das der Fall sein, wäre der Wechsel des Personals eine recht gute Idee.
Und deswegen sind „kann“ und „soll“ Fallsynonyme, beide sind genauso falsch an der Stelle, es muß „wird“ lauten: „Die zuständige Behörde wird gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, weil dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird.“  Wird es das nämlich nicht für erforderlich halten, wird das Amt das auch nicht machen. QED.
Ich habe gerade echt Angst die Änderungsnovelle „der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages“ noch weiter zu lesen. Wenn die alten und neuen Gesetzestexte alle das Kaliber haben, gründet man wohl besser einen eigenen Staat auf einer fernen Insel.

Artikel 28, Satz 2 – Wie alt ist das Gesetz eigentlich?

Jetzt wird mir schlecht… Die Masern sind tatsächlich als einzige namentlich erwähnte Infektionskrankeit in dem Text drin UND BLEIBEN ES AUCH!
„(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.“
Ein Kommentar:
Liebes Gesetz,
hast Du schon einmal davon gehört, daß in den letzten 80 Jahren andere hochansteckende und zudem tödliche Infektionskrankheiten gefunden wurden die es zu berücksichtigen gäbe?
Scheinbar nicht. Wieso ändert bitte niemand diesen offensichtlich mangelhaften Artikel?

Das Beste zum Schluss der Immunitätsnachweis

Der von der Regierung geplante, nicht für die Lebensmittel- oder Gesundheitsindustrie exklusive Immunitätsnachweis, der Menschen helfen soll, schneller für eine Arbeit, Reisen oder Zugang zu Orten freigegeben zu werden, der ist per se falsch.
Begründung:
1. Menschen werden Ihn fälschen, weil Sie davon Vorteile haben.
2. Menschen werden sich einer potentiell tödlichen Krankheit aussetzen, um den Nachweis zu bekommen.
3. Menschen werden bevorteilt, die sich einer potentiell tödlichen Krankheit durch Zufall, absichtlich oder durch unterlassen ausgesetzt haben.(Bezogen auf Corona meint „unterlassen“ z.B. kein Hände waschen, keinen Abstand, ignorieren von Quarantäneregeln, Coronaparties und anderer Unsinn)
In Summe werden also Pechvögel, Kriminelle, Deppen und Draufgänger belohnt. Das ist genau die Menge an Menschen, die man NICHT belohnen sollte. Auch hier zeigt sich, daß Logisches Denken in der Politik nicht vorhanden ist. Frei nach dem Motto „Was jucken mich die Folgen meines Gesetzes!“.
Beispiele bei denen das super funktioniert hat:
Harz IV -> Jugendliche die nie In die Kassen eingezahlt hatten, beantragten Hart IV und zogen in eine eigene Wohnung.
Kaufprämien für Autos -> Autos die mehr Wert waren als die Prämie wurden verschrottet.
Das sind nur die, die mir spontan eingefallen sind. Würde man beim Steuerzahlerbund oder bei Extra3 nachfragen, wäre die Liste wohl endlos! Deswegen sollte man Politiker für Ihre Gesetze haftbar machen: „Sie haben das mit verabschiedet, jetzt löffeln Sie die Suppe auch aus.“ Wie viele Politiker dann plötzlich zur Abstimmung und in die Ausschüsse gingen, statt was anderes zu machen, wäre der Wahnsinn.

Noch die Zahlen für heute