Was passiert eigentlich, wenn …

… man ein Laptop mit einer verstärkenden WLAN Antenne in einem Cafe aufbaut, einen nicht geschützten Hotspot startet und dann einen Störsender einsetzt, um alle anderen Kanäle zu blockieren? Die Polizei kommt deswegen jedenfalls nicht, das ist schon mal klar 😀

Man muß die anderen Kanäle nicht mal „stören“, das brutal starke extra aufgemotzte eigene Signal sollte eigentlich schon reichen, wenn es so über die Kanäle streicht. Alle Handies in Reichweite sollten sich dann eigentlich sofort ins eigene Netz verbinden, weil es das stärkste ist und „das andere“ ( z.b. vom Hotspot des Cafes ) überlagert.

Wird bestimmt spannend, wenn das mal jemand durchzieht.

IoT: Dildo mit WLAN Accesspoint , Default Root und WebCam

Ja, richtig gelesen, das IoT Desaster geht in die nächste Runde. Wie Heise auf seiner Webseite berichtet, wurde der Hersteller eines WLAN fähigen und mit WebCam ausgerüsteten Dildos bereits 2016 über die mannigfaltigen Schwachstellen seines Produkts informiert. Vor lauter Brumm-Brumm muß er den Hinweis wohl überhört haben, denn passiert ist nichts.

Den ganzen Spaß lest Ihr im Link unten.

Quelle: www.heise.de

WLAN Störerhaftung vielleicht doch nicht vom Tisch

Wenn wir den Ausführungen von Philip und Ulf glauben dürfen, ist die Störerhaftung noch gar nicht vom Tisch, denn in dem letzte Woche beschlossenen „Vorhaben“ , das noch gar keinen Gesetzestext beinhaltet, steht eigentlich nur drin, daß private und kommerzielle Anbieter eines offenen WLANs als Provider angesehen werden sollen. Das für Anbieter dann auch die Störerhaftung als Providerprivileg entfällt, hat wohl keiner ernsthaft vor. Aber hört Euch den Podcast einfach selbst an, Ulf ist/war Richter am Landgericht Berlin (afaik).

Quelle: Lage der Nation Podcast – #10 Stoererhaftung Ceta Energiegipfel