Urteil: Keine UWG Abmahnungen wegen DS GVO

Was ist passiert ?

Der IDO Verband klagte vor Gericht auf  Unterlassung des Verstoßes der Vorschriften des TMG und hilfsweise der DSGVO, gegen einen Unternehmer das in seinem Webangeboten und auf Ebay keinen Datenschutzhinweis ausgeführt hatte. Der IDO ist ein Unternehmerverband mit (Stand heute) rund 2.600 Mitgliedern

Vom Landgericht Stuttgart (eine schreckliche Webseite 🙂 ) wurde dazu am 20.5.2019 entschieden, daß es für Datenschutzverstöße keine Abmahnungen geben kann, da die alleinige Verfolgbarkeit bei den Datenschutzbehörden, und Organisationen die in Artikel 80 DS GVO genannt sind, liegt.

Klage nicht stattgegeben

Dies ergibt sich daraus, daß die DS GVO ein abgeschlossenes Gesetz ist. Das meint, andere Gesetze können sich da nicht einmischen, daher sind Abmahnungen und Klagen nach UWG und TMG §13 ( durch DS GVO aufgehoben ) unzulässig.

Mitbewerber, die sich an Ihrem Datenschutz stören, können dies also nur noch den Datenschutzbehörden melden, selbst aber gegen den Datenschutzverletzer nicht mehr direkt vorgehen. Derzeit hat dies Urteil Rechtswirkung, aber ob es bei einer Berufung Bestand haben wird, wird sich zeigen.

Für Firmen, Vereine und Organisationen bedeutet das Urteil, daß diese sich etwas entspannen können, da die Datenschutzbehörden laut eigenen Aussagen den Fokus auf dem Belehren und Abstellen von Verstößen haben und nicht so sehr auf dem Bestrafen. Ein Freibrief sich nicht um den Datenschutz zu kümmern, ist dies freilich nicht.

Quelle:

IDO Verband unterliegt wegen datenschutzrechtlicher Abmahnung

Das Urteil gibt es hier:

https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2019/05/LG-Stuttgart-35-O-68-18-KFH.pdf