Urteil: Keine UWG Abmahnungen wegen DS GVO

Was ist passiert ?

Der IDO Verband klagte vor Gericht auf  Unterlassung des Verstoßes der Vorschriften des TMG und hilfsweise der DSGVO, gegen einen Unternehmer das in seinem Webangeboten und auf Ebay keinen Datenschutzhinweis ausgeführt hatte. Der IDO ist ein Unternehmerverband mit (Stand heute) rund 2.600 Mitgliedern

Vom Landgericht Stuttgart (eine schreckliche Webseite 🙂 ) wurde dazu am 20.5.2019 entschieden, daß es für Datenschutzverstöße keine Abmahnungen geben kann, da die alleinige Verfolgbarkeit bei den Datenschutzbehörden, und Organisationen die in Artikel 80 DS GVO genannt sind, liegt.

Klage nicht stattgegeben

Dies ergibt sich daraus, daß die DS GVO ein abgeschlossenes Gesetz ist. Das meint, andere Gesetze können sich da nicht einmischen, daher sind Abmahnungen und Klagen nach UWG und TMG §13 ( durch DS GVO aufgehoben ) unzulässig.

Mitbewerber, die sich an Ihrem Datenschutz stören, können dies also nur noch den Datenschutzbehörden melden, selbst aber gegen den Datenschutzverletzer nicht mehr direkt vorgehen. Derzeit hat dies Urteil Rechtswirkung, aber ob es bei einer Berufung Bestand haben wird, wird sich zeigen.

Für Firmen, Vereine und Organisationen bedeutet das Urteil, daß diese sich etwas entspannen können, da die Datenschutzbehörden laut eigenen Aussagen den Fokus auf dem Belehren und Abstellen von Verstößen haben und nicht so sehr auf dem Bestrafen. Ein Freibrief sich nicht um den Datenschutz zu kümmern, ist dies freilich nicht.

Quelle:

IDO Verband unterliegt wegen datenschutzrechtlicher Abmahnung

Das Urteil gibt es hier:

https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2019/05/LG-Stuttgart-35-O-68-18-KFH.pdf

Diese Woche im Netz

Putschversuch in der Türkei …. und missglückt. Von militärischer Präzision kann man wohl nicht sprechen.

Quelle: https://twitter.com/hashtag/T%C3%BCrkei?src=tren

Für alle die auf einem Windows 10 den Ubuntu Desktop laufen lassen wollen, finden in dem Link unten eine bebilderte Anleitung, wie man das schafft.

Quelle: thehackernews.com

„Sky“ ist Großbritaniens größter TV Anbieter und gleichzeitig für seine raubgestreamten Sportkanäle berühmt. Deswegen hatte Sky eine Domain der Piraten übernommen. Und ? 🙂 Sky hat wohl vergessen die DNS Server zu tauschen und linkt jetzt immer noch auf die Piratenseite, seit Monaten 🙂

Quelle: torrentfreak.com

Wer glaubt, daß Abmahnmissbrauch ein deutsches Phänomen wäre, der klickt auf den Link unten. Da werden in England auch mal 82jährige Omas bedroht.

Quelle: torrentfreak.com

Amerikanische Gerichte meinen, daß man ein Bundesverbrechen begeht, wenn man öffentliche Webseiten aufruft und einem das verboten worden ist.

Quelle: thehackernews.com

Die Foren von Ubuntu wurden gehackt.

Quelle: lwn.net

Microsoft muß Emails, die auf ausländischen Servern liegen doch nicht herausgeben – Vorerst. Das Ganze könnte noch vor den obersten Gerichtshof gelangen.

Quelle: golem.de

Der aus China stammende Maxthon-Browser sendet heikle Daten nach Hause und ist dabei auch noch schlampig am Werk.

Quelle: golem.de

Und wieder eine Windows Kopie mehr, die auf Linux basiert. Wer sich einen Test mit Screenshots ansehen will, folgt dem Link.

Quelle: linux.com