Wenn wir den Ausführungen von Philip und Ulf glauben dürfen, ist die Störerhaftung noch gar nicht vom Tisch, denn in dem letzte Woche beschlossenen „Vorhaben“ , das noch gar keinen Gesetzestext beinhaltet, steht eigentlich nur drin, daß private und kommerzielle Anbieter eines offenen WLANs als Provider angesehen werden sollen. Das für Anbieter dann auch die Störerhaftung als Providerprivileg entfällt, hat wohl keiner ernsthaft vor. Aber hört Euch den Podcast einfach selbst an, Ulf ist/war Richter am Landgericht Berlin (afaik).
Quelle: Lage der Nation Podcast – #10 Stoererhaftung Ceta Energiegipfel