„Ihre Sonderanfertigung aus Japan dürfen wir nicht bearbeiten.“

Den für sich passenden Wagen zu kaufen, kann sehr teuer werden.

Eigentlich nicht überraschend, nach gut 2,5 Jahren fangen die ersten Wartungen außer der Reihe an. Was aber wenn Ihnen die Werkstatt Ihres Vertrauens mitteilt, daß man ausgerechnet Ihr Wunschauto nicht warten darf ? Gibts nicht mehr ? Doch, gibts noch… leider.

Seit einigen Jahren gibt es ja in Europa keine Werkstattbindung mehr, wo Ihnen der Hersteller vorschreiben darf, daß man eine Vertragswerkstatt aufsuchen muß, damit die Garantie erhalten bleibt. Was macht man nun also als Hersteller .. man erfindet eine Spezialabhängigkeit.

Ein Honda oder Toyota Hybridfahrzeug mit Klimaanlage benötigt laut Hersteller ein spezielles NICHT-leitendes Kompressoröl. Klingt einleuchtend ? Finde ich nicht. Das Kompressoröl ist in der Klimaanlage gekapselt, es kommt also nie mit der Batterie in Kontakt. die Anlage darf aber nur mit diesem Spezialöl befüllt werden. Öl leitet zudem den Strom ohnehin nicht besonders gut.

Das Ende vom Lied ist, Sie müssen doch wieder in die teure Vertragswerkstatt.

Ich wette, Sie haben auch solche Berichte auch schon gehört. Wenn ja, dann schreiben Sie mir, und wir veröffentlichen Ihr Problem auf bloggt-in-braunschweig.de in einem eigenen Blog.