+49 69 4310097

Falls jemand Probleme hat raus zubekommen, wer Ihn da ständig auf seinem Handy beglückt, es ist ein Tochterunternehmen der Commerzbank namens…

Commerz Systems GmbH
Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn
Telefon: +49 69 43100

Stand: 15.7.2019

Da ist die Absichtserklärung schon im Unternehmesnamen verankert. In den „Datenschutzhinweise für Kunden und andere Betroffene“ heißt es auf Seite 3 ..

Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:
…Adresse siehe oben…

Böse Zungen könnten jetzt die Behauptung ableiten, daß der Widerspruch zu einer ohnehin nach DS GVO nicht zulässigen Verarbeitung(Opt-Out zu einer nur per Opt-In zulässigen Verarbeitung), nur dafür da ist, um die Daten zu verifizieren oder gar erst zu erlangen.

Wer wissen will wie die Rechtslage ist:

https://www.call-center.de/callcenter-service/recht/telemarketing/privat.html

Essenz: „Anruf zur Geschäftsanbahnung ist nur mit ausdrücklicher ( Opt-In ) Einwilligung legal.“ Diese Einwilligung liegt nicht vor.

Wie könnte man darauf kommen?

Im aktuellen Fall gibt es nur die Telefonnummer ohne Namen, einen Anruf und keine Nachricht auf der Mailbox der Nummer.  Mit dem Widerspruch zu Speicherung, Verarbeitung und dem Verbot des vermutlichen Telefonspams der Nummer, würde der vermeindliche Spammer auch noch valide Daten erhalten: Name, Adresse und (komplett überflüssig) Geburtsdatum der Person hinter der bespammten Nummer. Also eine klare WIN Situation für den Spammer.

Da bereits Zweifel an der Seriosität bestehen, da Cold-Calls bei Verbrauchern zu Marketingzwecken gar nicht mehr erlaubt sind, darf auch bezweifelt werden, daß die zum Widerspruch gehörenden Angaben ordnungsgemäß vernichtet werden, wenn der Widerspruch bearbeitet wurde. Die Begründung wird sein, daß man ja ohne die Datenspeicherung gar nicht wüßte, wen man nicht anrufen soll.

Wenn allerdings nur korrekt erhaltene Daten von Kunden verarbeiten würden, die eine Zustimmung dazu gegeben haben, ergäbe sich das Problem gar nicht erst.

Urteil: Keine UWG Abmahnungen wegen DS GVO

Was ist passiert ?

Der IDO Verband klagte vor Gericht auf  Unterlassung des Verstoßes der Vorschriften des TMG und hilfsweise der DSGVO, gegen einen Unternehmer das in seinem Webangeboten und auf Ebay keinen Datenschutzhinweis ausgeführt hatte. Der IDO ist ein Unternehmerverband mit (Stand heute) rund 2.600 Mitgliedern

Vom Landgericht Stuttgart (eine schreckliche Webseite 🙂 ) wurde dazu am 20.5.2019 entschieden, daß es für Datenschutzverstöße keine Abmahnungen geben kann, da die alleinige Verfolgbarkeit bei den Datenschutzbehörden, und Organisationen die in Artikel 80 DS GVO genannt sind, liegt.

Klage nicht stattgegeben

Dies ergibt sich daraus, daß die DS GVO ein abgeschlossenes Gesetz ist. Das meint, andere Gesetze können sich da nicht einmischen, daher sind Abmahnungen und Klagen nach UWG und TMG §13 ( durch DS GVO aufgehoben ) unzulässig.

Mitbewerber, die sich an Ihrem Datenschutz stören, können dies also nur noch den Datenschutzbehörden melden, selbst aber gegen den Datenschutzverletzer nicht mehr direkt vorgehen. Derzeit hat dies Urteil Rechtswirkung, aber ob es bei einer Berufung Bestand haben wird, wird sich zeigen.

Für Firmen, Vereine und Organisationen bedeutet das Urteil, daß diese sich etwas entspannen können, da die Datenschutzbehörden laut eigenen Aussagen den Fokus auf dem Belehren und Abstellen von Verstößen haben und nicht so sehr auf dem Bestrafen. Ein Freibrief sich nicht um den Datenschutz zu kümmern, ist dies freilich nicht.

Quelle:

IDO Verband unterliegt wegen datenschutzrechtlicher Abmahnung

Das Urteil gibt es hier:

https://www.kpw-law.de/wp-content/uploads/2019/05/LG-Stuttgart-35-O-68-18-KFH.pdf