Firefox, die Fritz!box & der SEC_ERROR_INADEQUATE_KEY_USAGE Fehler

Was hatten wir schon lange nicht mehr? Das der Firefox seltsame Fehlermeldungen ausspuckt. Seit es Firefox 69 gibt, kann man statt der Adminoberfläche seiner Fritz!box nur noch einen mysteriösen, bis Dato unbekannten, „SEC_ERROR_INADEQUATE_KEY_USAGE“ Fehler sehen:

Fehler: Gesicherte Verbindung fehlgeschlagen

Beim Verbinden mit fritz.box trat ein Fehler auf. Eine Verwendung des Zertifikatschlüssels ist für den versuchten Arbeitsschritt unpassend. Fehlercode: SEC_ERROR_INADEQUATE_KEY_USAGE

Die Website kann nicht angezeigt werden, da die Authentizität der erhaltenen Daten nicht verifiziert werden konnte.
Kontaktieren Sie bitte den Inhaber der Website, um ihn über dieses Problem zu informieren.

Wer ist da der Schuldige?

Ihr kennt den Fehler auch nicht? Da seid Ihr in guter Gesellschaft. Ein so unbekannter Fehler ist es dann allerdings auch nicht, wie meine Nachforschungen ergeben haben. Leider nutzt dies alles nichts, da man den Bug nicht selbst beheben kann. Das Ihr eine Fritzbox, einen Firefox und Linux habt, ist übrigens keine Garantie auch eine Fehlermeldung zu bekommen.

Der Fehler wird von Firefox seit 69 für die Fritzboxen gezeigt, d.b. Firefox hat offensichtlich einen Check verändert, der vorher durchgelaufen ist.
Moniert wird, daß der Key gar nicht für ein Cert zugelassen wäre: „A certificate has a key usage extension that does not assert a required usage“

Wenn man sich das Cert mit openssl x509 -text -purpose ansieht, kommt das raus:

Certificate purposes:
SSL client : Yes
SSL client CA : Yes
SSL server : Yes
SSL server CA : Yes
Netscape SSL server : Yes
Netscape SSL server CA : Yes
S/MIME signing : Yes
S/MIME signing CA : Yes
S/MIME encryption : Yes
S/MIME encryption CA : Yes
CRL signing : Yes
CRL signing CA : Yes
Any Purpose : Yes
Any Purpose CA : Yes
OCSP helper : Yes
OCSP helper CA : Yes
Time Stamp signing : No
Time Stamp signing CA : Yes

Also alles korrekt? Mitnichten!

Die Zwecke für die das Zert eingesetzt werden darf, sind ok. Was aber ins Auge fällt ist:

X509v3 Subject Alternative Name: critical
DNS:benderirc.de, DNS:fritz.box, DNS:www.fritz.box, DNS:myfritz.box, DNS:www.myfritz.box, DNS:fritz.nas, DNS:www.fritz.nas

Ihr seht richtig. In dem Cert der Fritzbox taucht ein Domainname auf, der da gar nichts zu suchen hat und von dem Firefox bereits ein gültiges Zertifikat kennt.

Issuer: CN = benderirc.de
Validity
Not Before: Dec 24 15:25:01 2017 GMT
Not After : Jan 15 15:25:01 2038 GMT

Schauen wir weiter nach der Gültigkeit, finden wir raus, daß es bereits im Jahr 2017 erzeugt wurde, so also schon seit Jahren dem Firefox vorliegt und der das bislang noch nie moniert hat.

AVM gegen Mozilla

Die Frage zu klären wird sicher spannend und nervig werden. Primär würde ich jetzt erstmal AVM beschuldigen, weil der Domainname hat da nun so gar nichts zu suchen. Was geht bitte meine Fritzbox eine meiner Domains an? Auf der anderen Seite, ist das kein neuer Zustand, also wieso meckert FireFox jetzt da drüber?

Ich werde also beide anmailen müssen, damit jeder seinen Teil an dem Desaster behebt. Im Bugzilla von Mozilla ist zu dem Fehler bereits vor 6 Jahren mal ein Patch geschrieben worden, ich wette da hat bei Version 68->69 einer dran rumgespielt.

 

OpenShot trackt Useraktivität via Google-Analytics

Das beliebte Videoschnittprogramm OpenShot trackt seine User im Rahmen der Produktverbesserung via Google-Analytics. Dazu bekommt jede Installation eine eigene CID, die zusammen mit Versionummer, Sprache, OS Version und dem jeweiligen aktuellen Programmfenster an Google-Analytics übermittelt wird. Und genau darin liegt das Problem. Keine Panik, das ist kein Public Shaming Artikel, vielmehr ein „wo liegt da eigentlich das Problem“ Artikel.

OpenShot trackt Useraktivität via Google-Analytics

Bei der Erstinstallation von OpenShot wird der Benutzer zwar gefragt, ob er zur Produktverbesserung beitragen möchte, aber in welcher Form dies passiert, darüber wird er nicht informiert. Was er auch nicht weiß ist, das bereits der erste Start an die Google Server übertragen wird, denn es ist ein OPT-OUT. Die Einwilligung ist vorausgefüllt und wird beim Start auch als gegeben angesehen, wie dies Startprotokoll zeigt:

sudo dnf install openshot

Installiert:
openshot-2.4.4-2.fc29.noarch blender-1:2.80-5.fc29.x86_64
bitstream-vera-sans-fonts-1.10-32.fc29.noarch openshot-lang-2.4.4-2.fc29.noarch
….
python3-libopenshot-0.2.3-1.fc29.x86_64

Fertig.
[surface ~]$ openshot-qt
Loaded modules from installed directory: /usr/lib/python3.7/site-packages/openshot_qt
launch:INFO ————————————————
launch:INFO OpenShot (version 2.4.4)
launch:INFO ————————————————
app:INFO openshot-qt version: 2.4.4
app:INFO libopenshot version: 0.2.3

QMainWindow::addDockWidget: invalid ‚area‘ argument
metrics:INFO Track metric: [200] http://www.google-analytics.com/collect?cid=fc262946-270b-4bde-aa09-723466a9db8b&v=1&tid=UA-4381101-5&an=OpenShot+Video+Editor&aip=1&aid=org.openshot.openshot-qt&av=2.4.4&ul=en-us&ua=Mozilla%2F5.0+%28X11%3B+Linux+x86_64%29+AppleWebKit%2F537.36+%28KHTML%2C+like+Gecko%29+Chrome%2F37.0.2062.120+Safari%2F537.36&cd1=0.2.3&cd2=3.7.4&cd3=5.11.3&cd4=5.11.3&cd5=Fedora-29-Twenty+Nine&t=screenview&cd=main-screen | (35 bytes)
metrics:INFO Track metric: [200] http://www.google-analytics.com/collect?cid=&v=1&tid=UA-4381101-5&an=OpenShot+Video+Editor&aip=1&aid=org.openshot.openshot-qt&av=2.4.4&ul=en-us&ua=Mozilla%2F5.0+%28X11%3B+Linux+x86_64%29+AppleWebKit%2F537.36+%28KHTML%2C+like+Gecko%29+Chrome%2F37.0.2062.120+Safari%2F537.36&cd1=0.2.3&cd2=3.7.4&cd3=5.11.3&cd4=5.11.3&cd5=Fedora-29-Twenty+Nine&t=screenview&sc=start&cd=launch-app | (35 bytes)
metrics:INFO Track metric: [200] http://www.google-analytics.com/collect?cid=fc262946-270b-4bde-aa09-723466a9db8b&v=1&tid=UA-4381101-5&an=OpenShot+Video+Editor&aip=1&aid=org.openshot.openshot-qt&av=2.4.4&ul=en-us&ua=Mozilla%2F5.0+%28X11%3B+Linux+x86_64%29+AppleWebKit%2F537.36+%28KHTML%2C+like+Gecko%29+Chrome%2F37.0.2062.120+Safari%2F537.36&cd1=0.2.3&cd2=3.7.4&cd3=5.11.3&cd4=5.11.3&cd5=Fedora-29-Twenty+Nine&t=screenview&cd=initial-launch-screen | (35 bytes)
ui_util:INFO Initializing UI for MainWindow

Zwar werden direkt keine personenbezogenen Daten durch OpenShot übermittelt, aber immerhin weiß Google jetzt, daß die IP a.b.c.d heute Fedora 29 benutzt, wieoft mit OpenShot rumspielt und das in English. Ich habe über diese Daten keine Kontrolle. Anhang der eindeutigen CID läßt sich auch prima verfolgen, wie oft jemand Openshot startet und benutzt. Natürlich ist es das Ziel der Produktverbesserung, daß man etwas über das Userverhalten erfährt, aber wieso muß Google das auch wissen?

Hätte man da nicht einen eigenen Server benutzen können? So schwer ist das nicht und da OpenShot eine eigene Webseite hat (https://www.openshot.org/de/privacy/), wäre das kein großer Aufwand.

Nehmen wir mal an, die DSGVO würde gelten

Fast selbstredend muß ich an dieser Stelle auf die Datenschutzprobleme hinweisen. Wie Ihr ja wisst, werden IP Adressen seit dem Urteil des Kammergerichts in Berlin aus 2013 als personenbezogene Daten gewertet. An der Einschätzung habe ich meine Zweifel, aber das Gericht sah es nun mal so an. Jetzt ist der Hersteller von Openshot in den USA ansässig und unterliegt somit normalerweise nicht der EU DS GVO.

Das hindert aber natürlich niemanden daran, das mal vom Datenschutz überprüfen zu lassen, schliesslich werden auch US Firmen mit Strafen versehen, die keinen Sitz in der EU haben, sich aber an EU Bürger wenden. Durch die Monopolstellung von OpenShot im Linuxbereich, oder kennt Ihr eine andere brauchbare Software für den Videoschnitt, könnte man eine Sonderbehandlung des Herstellers rechtfertigen. Ich werde das mal unserem Bundesdatenschützer vortragen, mal sehen was er dazu sagt.

Die DS GVO sagt dazu jedenfalls folgendes:

Art. 3 DSGVO Räumlicher Anwendungsbereich

(2) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht

a) betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist;

Der Fall ist erfüllt, weil das Programm sich auch an deutsche Benutzer richtet. Ich tendiere also dazu, die DS GVO als zuständig zu befinden. Das es Opensource und frei verfügbar ist, ändert nichts daran.

Openshot ist nicht Facebook

Damit wir uns nicht falsch verstehen, der OpenShot Hersteller ist keiner von den „Bösen Akteuren“ wie Facebook. Das ist mehr so eine „unglücklich umgesetzt“ Geschichte. Entsprechend habe ich das Problem auch beim Hersteller angesprochen. Was dabei raus kommt, werdet Ihr bei Zeiten erfahren.

Zurück zur IP. Wir nehmen ja mal an, daß die DS GVO gilt. In diesem Fall wäre die Übermittlung der IP durch den Webrequest bei Google, eine Übermittlung von Personenbezogenen Daten an Dritte. Dieser Übermittlung muß der Kunde zustimmen bzw. bei Geringfügigkeit, was hier der Fall ist, in der Datenschutzerklärung mitgeteilt bekommen. Wer auf seiner Webseite Google Analytics einsetzt, muß das ja auch in der DSE angeben. Jetzt liegt dem Produkt OpenShot aber gar keine Datenschutzerklärung bei. Nicht mal ein Link, den am anklicken könnte, existiert. Damit habe ich als Anwender keine Chance zu erfahren, daß meine Daten an Google übermittelt werden, welche das genau sind und wie oft das passiert. Transparenz geht anders.

Was OPT-OUT in der Realität bedeutet

Wie ich anfangs gezeigt habe, werden schon beim Programmstart Daten an Google übermittelt, noch bevor ich das per Entfernen des Zustimmungshakens verhindern kann. Das dürfte keine böse Absicht sein, weil der Code den ersten Start es Programms einfach genauso behandelt, wie jeden anderen auch. Da werden also die gleichen Methoden durchlaufen wie sonst auch. Das kann aber nur passieren, weil der Entzug der Zustimmung die Ausnahme ist. OPT-OUT halt. Bei einem OPT-IN würde man also ggf. nie einen Datenabfluß haben.

Die DS GVO verlangt eine qualifizierte Zustimmung zu so einer Übermittlung, was einem OPT-IN-Zwang gleichkommt. Würde die GVO also für OpenShot gelten, wäre das wie es jetzt ist ein Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 a , weil auf 1f kann sich der Anbieter nicht berufen, da es datenschutzfreundlichere Wege gibt und nachlesen kann ich es in einer Datenschutzerklärung auch nicht.

Artikel 7 Absatz 1 legt einem Datenschutzverantwortlichen explizit auf, daß er jederzeit nachweisen können muß, daß der Benutzer eingewilligt hat. Schon der Punkt wird zum Problem, weil der nötige Flag lokal auf der Benutzerfestplatte liegt und zu allem übel auch noch vorausgefüllt war. Wenn jemand sein Homeverzeichnis mal neu macht, ist die Bestätigung der Einwilligung futsch, weil wird nicht auf dem Firmenserver (ja Openshot wird von einer Firma entwickelt) gespeichert. Da wird ein Beweis im Worst-Case schlicht unmöglich.

Zusammenfassung

Meine Kritikpunkte sind daher:

  1. OPT-OUT, statt OPT-IN
  2. Daten werden an Google übermittelt
  3. Daten werden vor der Zustimmung übermittelt
  4. Keine Information über die Art und den Umfang der Datenübermittlung
  5. nur durch einen Zufall überhaupt darüber gestolpert.

Das Produkt hat also so kleinere Datenschutzmängel. Einige davon kann man leicht beheben, ohne das die Firma Einbußen hinnehmen muß. Der Hersteller hat da auch einige Tips von mir bekommen, wie er das anstellen könnte. Warten wir mal ab. Wie gesagt, es sind nicht die bösen Datenabgreifer, es ist einfach unüberlegt umgesetzt worden. Wenn aber jemand eine Datenschutzbeschwerde einreichen würde, und so diese von der Behörde angenommen würde, hat der Hersteller von OpenShot IMHO, schon wegen des fehlenden Einwilligungsbeweises, ein größeres Problem am Hacken.

Wie schaltet man das jetzt wieder ab?

Kommen wir mal zur Lösung des Problems auf Eurer Seite. Das ist zum Glück einfach und zuverlässig machbar. Im „Bearbeiten“ Menü in die „Voreinstellungen“ wechseln, dort die „Fehlerbehebung“ aufrufen und diesen Haken hinter „Mess- und Fehlerdaten anonym senden“ entfernen:

Damit übermittelt Openshot dann ab sofort keine Daten mehr an Google. Habe ich natürlich geprüft 😉

Aber denke bitte daran, daß Ihr die nächste Installation von OpenShot ohne Internetzugang ( Stecker ziehen, Netzwerk abschalten ) startet und dann gleich den Haken entfernt.

Für Linux wieder bei Radio Okerwelle

Am Donnerstagabend um 20 Uhr war es mal wieder soweit, pünktlich zur LPD 2019.2 Vorbereitung waren die Linux Pinguine aus Braunschweig zu Gast bei Radio Okerwelle. Eine Stunde gings wieder um Linux, Linux und Windows 10. Wieso Windows 10? Also.. ähm.. ja, das war komisch 😀

BS-LUG bei Radio Okerwelle

Eins mal vorweg, nichts war gestellt, alles frei von der Leber weg und das merkt man auch. Wir haben sogar den, natürlich vorhandenen, Ablaufplan, live im Studio umgeschrieben und Themen aufgegriffen, die sich in den Musikpausen ergeben haben. Und das hat richtig Spaß gemacht 😀 \o/

Am Anfang haben wir nicht lange genug geredet, aber als wir erst einmal in Fahrt waren, gabs kein Halten mehr 😉 Leider hatten wir nur eine Stunde Zeit und mußten uns am Ende sehr, sehr sputen, damit noch der LPD am 16.11. thematisiert werden konnte.

Themen waren: u.a.

Linux – Unterschiede zu Windows
Wo kommen die Updates her
Supportende von Window 7
eingebauter Datenschutz bei Linux ( sprich das fehlen von Spionagefunktionen )
Einsatz in Firmen und Behörden
LPD am 16.11. im Haus der Talente in Braunschweig

Natürlich gabs auch einen Blobber und der ging voll auf mich 🙂 Mir fehlten am Ende kurz die Worte. Sie waren einfach weg 😀 Habe Sie aber später wieder gefunden 😉 Live iss halt.. Live 😉

Ich muß sagen, am Ende hätten wir noch eine Stunde reden können, weil zwischen den Blöcken, hatten wir so geniale Gespräche mit dem Radioteam, da sprudelte es praktisch nur so. Leider bekommt Ihr davon nichts mit, wenn Ihr Euch den Mitschnitt anhört.

Windows 10 oder doch Linux?

Achja, den Punkt Windows 10 bin ich Euch ja noch schuldig. Im Zuge des Supportendes von Win7 kam im Studio ein Kommentar der Art „Ich lasse das einfach drauf!“ und da mußte ich mal für die Security eine Lanze brechen und das gerade rücken. Also habe ich Windows 10 empfohlen, statt auf Win7 zu bleiben, wenn man denn unbedingt Windows weiter benutzen will. Selbstverständlich habe auch gleich die bessere Alternative empfohlen, aber als Linux Nazi wollte natürlich auch keiner rüberkommen. So realitisch, daß wir nicht alle bekehren können, sind wir dann ja dann doch 😉