Falls jemand Probleme hat raus zubekommen, wer Ihn da ständig auf seinem Handy beglückt, es ist ein Tochterunternehmen der Commerzbank namens…
Commerz Systems GmbH
Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn
Telefon: +49 69 43100
Stand: 15.7.2019
Da ist die Absichtserklärung schon im Unternehmesnamen verankert. In den „Datenschutzhinweise für Kunden und andere Betroffene“ heißt es auf Seite 3 ..
Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung
…
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten
…
Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:
…Adresse siehe oben…
Böse Zungen könnten jetzt die Behauptung ableiten, daß der Widerspruch zu einer ohnehin nach DS GVO nicht zulässigen Verarbeitung(Opt-Out zu einer nur per Opt-In zulässigen Verarbeitung), nur dafür da ist, um die Daten zu verifizieren oder gar erst zu erlangen.
Wer wissen will wie die Rechtslage ist:
https://www.call-center.de/callcenter-service/recht/telemarketing/privat.html
Essenz: „Anruf zur Geschäftsanbahnung ist nur mit ausdrücklicher ( Opt-In ) Einwilligung legal.“ Diese Einwilligung liegt nicht vor.
Wie könnte man darauf kommen?
Im aktuellen Fall gibt es nur die Telefonnummer ohne Namen, einen Anruf und keine Nachricht auf der Mailbox der Nummer. Mit dem Widerspruch zu Speicherung, Verarbeitung und dem Verbot des vermutlichen Telefonspams der Nummer, würde der vermeindliche Spammer auch noch valide Daten erhalten: Name, Adresse und (komplett überflüssig) Geburtsdatum der Person hinter der bespammten Nummer. Also eine klare WIN Situation für den Spammer.
Da bereits Zweifel an der Seriosität bestehen, da Cold-Calls bei Verbrauchern zu Marketingzwecken gar nicht mehr erlaubt sind, darf auch bezweifelt werden, daß die zum Widerspruch gehörenden Angaben ordnungsgemäß vernichtet werden, wenn der Widerspruch bearbeitet wurde. Die Begründung wird sein, daß man ja ohne die Datenspeicherung gar nicht wüßte, wen man nicht anrufen soll.
Wenn allerdings nur korrekt erhaltene Daten von Kunden verarbeiten würden, die eine Zustimmung dazu gegeben haben, ergäbe sich das Problem gar nicht erst.