Backups in der Post Locky Era

Wie macht man normalerweise ein automatisches Backup ?

Ganz grob gesagt, packt man mit einem Archivprogramm wie TAR seine Dateien zusammen und speichert sie auf eine andere Festplatte. Der Speicherort könnte auch ein anderer Server sein, weil dann die Gefahr, daß wenn dem lokalen Rechner was passiert, die Daten weg sind, gebannt ist.

Jetzt die schlechte Nachricht: das Konzept ist so leider überholt.

Spielverderber: Ransomware

Seit Locky’s Linux Verwandte unterwegs sind, reicht so eine Backupstrategie nicht mehr aus, denn sie hat einen gravierenden Nachteil und der ist nicht mal auf Linux beschränkt:

Malware wie Locky verschlüsselt die Dateien, verzögert aber die Meldung, das die Daten verschlüsselt wurden, um gerne mal vier Wochen und mehr.

Die Folge

Auf dem oben beschriebenen Backupweg sichert man die verschlüsselten Dateien, löscht irgendwann die alten Backups aus Platzmangel und vermutlich erst danach kommt (zufällig) die Ransomwaremeldung.

Für den backupenden Rechner war das nicht erkenntlich, weil die Malware das verhindert, indem sie wochenlang den Zugriff auf die Dateien durchleitet (on-the-fly Entschlüsselung).

Außerdem könnte die Malware nach genau so einer Backuplösung suchen, das Ziellaufwerk einhängen und dann einfach die Backups auch verschlüsseln.

Fazit: Backup gemacht, Daten trotzdem weg.

Eine Lösung

Ein autarker Backupserver mounted den zusichernden Rechner bei sich,
prüft bestimmte Dateien, ob die noch den richtigen Type und Namen haben,
macht dann erst das inkrementelle Backup und lagert die Daten bei sich ein.

Statt Daten aktiv zu senden, werden diese gepollt.

Auf dem Weg kann eine Infektion gefunden werden, wenn ein Cryptotrojaner bereits am Werk ist. Mit etwas Glück sind die Dateien noch für ein händisches Inhaltsbackup verfügbar, aber auf jeden Fall sind die alten Backups sicher vor Überschreibung. Damit erleidet man maximal nur einen partiellen Verlust.

Natürlich hat das andere Ansprüche an die heimische Infrastruktur, also eine „Ich sichere auf die lokale NAS“ Lösung.
Beide Computer müssen an und im Netz verfügbar sein, damit das überhaupt klappen kann.

Ob das von privaten Anwendern so angenommen wird, ist fraglich, weil die Bequemlichkeit oft über Sicherheit stellen. Siehe : Facebook, kein TLS im Emailprogramm, WhatsApp, Google+, LinkedIn und wie der ganze Überwachungskram so heißt.

Linux Teamviewer mit veralteter Wine 1.6 Version

Die Linuxversion von Teamviewer ist ja bekanntlich nur eine Windowsversion, die mit Wine betrieben wird. Zeigt ja mal wieder, wie gut Wine eigentlich ist. Um so mehr ist es traurig, daß beim neuesten Teamviewer 12 das bereits in die Jahre gekommene Wine 1.6 zum Einsatz kommt.

Es stellt sich die Frage, ob Wine 1.6 nicht neben der offensichtlichen Sicherheitslücke namens Windows, selbst noch Schwachstellen mitbringt, die eigentlich gefixt werden müssen. Auf die Schnelle konnte ich bei Full-Disclosure nichts finden, aber das heißt ja nichts.

Vielleicht hat ja der eine oder andere Leser noch eine Winelücke in Petto, die man auf Linux-Teamvieweruser loslassen könnte, um die Teamviewer GmbH zu einem Update zu bewegen. Es macht ja schliesslich keinen Sinn eine eigene Wineumgebung dabei zu haben, wenn auf dem Rechner sowieso ein aktuelles Wine installiert ist. Wenn Ihr was findet, laßt es mich wissen.

EuGH: anlasslose Überwachung unzuläßig

In einem Grundsatzurteil zur Massenüberwachung in der EU hat der EuGh heute eine Entscheidung gegen anlasslose Überwachungsmaßnahmen bekannt gegeben.

Die Zusammenfassung liest sich so :

Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von
Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte
Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten
vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden
Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen
Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist.

Quelle: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf

Demnach darf nur zur Überwacht werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, was schwere Straftaten einschliesst. Jetzt würden wir natürlich denken, das dies erst NACH einem Ansschlag/einer Straftat der Fall wäre, aber natürlich wird Seitens der Überwacher argumentiert , daß die Sicherheit ständig in Gefahr ist und man deswegen jederzeit überwachen können muß/darf.

Der EuGH meint weiter, eine VDS läßt ‚sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben‚ der Bürger zu,  weswegen man nur das notwendigste überhaupt speichern dürfte. Metadaten, wie sie bei unserer VDS gespeichert werden sollen und die dazugehörigen Standortdaten von Mobilfunkgeräten, sind jetzt dummerweise aber perfekt geeignet für Rückschlüsse auf das Privatleben der Bürger.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass eine Regelung, die eine allgemeine und
unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, keinen Zusammenhang zwischen den
Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen
Sicherheit verlangt und sich insbesondere nicht auf die Daten eines Zeitraums und/oder eines
geografischen Gebiets und/oder eines Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere
Straftat verwickelt sein könnte, beschränkt. Eine solche nationale Regelung überschreitet
somit die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen
Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden, wie es die Richtlinie im Licht der
Grundrechtecharta verlangt.

Da jede Art von Speicherung Rückschlüsse auf die Personen und deren Gewohnheiten zu läßt, wird es für die VDS der Bundesregierung jetzt noch viel enger werden.

Mein Kommentar: Vergesst es einfach!

Aber soviel Glück werden wir nicht haben 🙁  Zudem wird die örtliche Nähe zu einer Straftat im Internet ja komplett aufgehoben, weswegen hier wohl eher die Speicherung von Mobilfunkdaten gemeint gewesen ist, denn nur die können ortsbezogen sein. Es wird also wieder spannend, wie sich die Überwachungsfreunde diesmal argumentativ aus der Affäre winden werden. Ich rechne ja damit, daß irgendwann, in nicht allzu ferner Zukunft, jemand einfach sagen wird:

„Die Eliten der Bundesrepublik wollen wissen, was ihre Untertanen sagen, schreiben, lesen und tun. Punkt. aus. Ende der Diskussion. Wir ziehen das jetzt durch.“ Vorher gibt es dann noch den Dexit und die Privatunion mit England, Kanada und den USA.

Alternativer Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-eugh-erteilt-ueberwachungs-gesetz-eine-absage-a-1126926.html