GVO – Baustellenschild ohne DSE reicht nicht

Nur mal so am Rande, weil das Kunden immer wieder wegen der GVO denken:

„Machen Sie doch meine Seite einfach leer, dann brauche ich keinen Datenschutz“.

Ja, also, äh.. nein, das ist Quatsch.

Wer eine Webseite, auch wenn die „leer“ ist, laufen hat, braucht auf der leeren Webseite eine Datenschutzerklärung ( DSE ), weil der Vorgang der Übermittlung von Personenbezogenen Daten bereits stattgefunden hat, um die leere Seite anzuzeigen. Dafür bekam der Webserver, der die leere Seite ausgab, die IP des Aufrufenden mitgeteilt, sonst hätte er die leere Seite nicht schicken können. Eine „leere“ Seite ist nämlich nicht leer.

Nur wer GAR KEINE Webseite betreibt, braucht auf der nicht vorhandenen Webseite, keine Datenschutzerklärung 🙂

Wie erreicht man das ?

Man trägt im DNS für die Webseite beim „IN A“ / „ALIAS“ als Ziel IP die 127.0.0.1 ein. Dann fragt der Aufrufende sich selbst und das erfordert keine DSE, weil Euer Server damit nichts zu tun hat.

Von in dem Kontext „Groben Unsinn“ wie die IP eines chinesischen Webservers zu benutzen, der alle Anfragen nimmt und was anzeigt, sollte man dringend absehen, das geht argumentativ in die Hose.