2. Update: Verschlüsselungsverbot in England – Grundrechte in Gefahr

Am 13. Januar ging es in meinem Tagesblogeintrag um die Vorratsdatenspeicherung. Gestern ist eine Stellungnahme der Bundestagsabgeordneten Frau Reimann auf die Frage, wie sie sich bei einem Entscheid über die VDS entscheiden würde.

Ihre Antwort kann im Detail im Antworteil zu meiner Anfrage bei Abgeordneten Watch nachgelesen werden. Hier der relevante Auszug aus der Antwort:

Zitat Fr. Reimann / SPD :

„Für die SPD-Bundestagsfraktion zählt, dass trotz der Ereignisse in Paris, purer Aktionismus fehl am Platz ist. Der Koalitionsvertrag weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine deutschen Alleingänge geben wird.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die europäische Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten für nichtig zu erklären, zeigt, dass die Bedenken zur Vorratsdatenspeicherung, die es auch innerhalb des SPD-Bundestagsfraktion gibt, richtig gewesen sind.

Wichtig ist nun, mit der europäischen Ebene zusammenzuarbeiten. Die Kommission sollte daher eine neue Richtlinie erarbeiten, über die dann innerhalb der Bundesregierung beraten werden kann.“

Im nicht zitierten Teil führt sie lediglich aus, daß sie sich jetzt ja nicht entscheiden könne, weil keine Entscheidung ansteht. Kein Wunder, die Frage war ja auch nur hypothetisch gestellt worden 🙂

Der hervorgehobene Teil der Antwort, liest sich für mich so, daß die SPD keine Problem mit einer VDS hätte, so diese Richtlinie wieder über Europa Einzug findet. Eine klare Absage an eine verdachts- und anlasslose Massenüberwachung wäre die erhoffte Antwort gewesen. Diese ist aber ausgeblieben.