§303b STGB : Computersabotage

Da wir gerade in der Firma einen aktuellen Fall bearbeiten, möchte ich Ihnen heute zeigen, wie aus einer kleinen Nachläßigkeit eine Straftat erwächst.  Sie werden auch verstehen lernen, wieso Sie auch in zehn Jahren noch Spams bekommen werden.

Unser fiktives Opfer heißt Peter. Peter ist Mitte 50 und hat als selbstständiger Handwerker eine kleine Firma. Seine Kundenaufträge und Abrechnungen macht seine Frau auf dem PC. Damit Peters Firma von seinen Kunden auch gefunden wird, hat er sich eine kleine Webseite bei einem Webhostingunternehmen gemietet und dort natürlich auch ein Mailkonto eingerichtet.

Peter benutzt wie die meisten Unternehmen Windows, da es mit dem PC gekommen ist und seine Frau ja auch Microsofts Office braucht, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Im Internet surft Peter mit dem Internet Explorer, der ist praktischerweise bei Windows gleich mit dabei. Peter hat auf dem PC ein Antvirenprogramm installiert, da er sehr vorsichtig ist.  Das war vor 6 Jahren.

Eines Tages nimmt seine Frau bei der Recherche eine Banneranzeige in einer Webseite mit einem Seitenblick wahr, vergißt diese aber wieder, da das beworbene nichts für sie ist.  Am nächsten morgen stellt Peter fest, daß er keine EMails mehr vom Mailserver abholen kann. Es erscheint immer eine Fehlermeldung, wenn er das probiert.

Im Laufe des  Tages meldet sich das Hostingunternehmen  bei Peter in der Firma.  Einem Admin war aufgefallen, daß der Mailserver auf dem Peters Webseite liegt, so merkwürdig langsam läuft und sich die Emails in der Warteschlange des Mailserver ansammeln. Der Admin hat sich den Mailserver angesehen und dabei festgestellt, daß hunderte von IP Adressen EMails nach Russland schicken. Bei genauer Betrachtung stellte der Admin fest, daß dazu nur ein Satz an Zugangsdaten benutzt wird. Die Zugangsdaten sind zwingend notwendig um über diesen Mailserver Emails verschicken zu können. Das kompromittierte Mailkonto wird umgehend gesperrt.

Die Logfiles des Servers wurden gesichert und genau ausgewertet.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir zwei Straftaten:

1. Den Einbruch in den PC von Peter, der nach §202 StGB geahndet werden könnte  (siehe Beitrag Google & Co ), da hier Unbefugte gesicherte Daten abgegriffen haben.

2. Der betriebsstörende Eingriff in eine Datenverarbeitungsanlage ( Beamtisch für Computer )

Die zweite Straftat wird nach §303b StGB mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet ( schwere Störung / im Auszug nicht enthalten ).

Auszug aus §303b StGB :

„(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“

Peter versteht derweil die Welt nicht mehr. Der Mitarbeiter der Hostingfirma hat Peter gerade eröffnet, daß Peter diesen Vorfall selbst verursacht hat und daher die Kosten für die Beseitigung der Folgen der vielen Emails geradestehen muß.  Peter sieht aber gar keinen Einbruch auf seinem PC, der funktioniert bis auf die Emails ja ganz normal. Das kann ja alles nicht sein, da er ja ein Antivirenprogramm einsetzt.  Der Hostingmitarbeiter empfiehlt Peter dringend  einen Fachmann zu konsultieren, der seinen PC auf Schadsoftware überprüft, schliesslich können die Angreifer auf die gesamte Geschäftskommunikation zugreifen und auf alle Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten. Bis diese Prüfung nicht stattgefunden hat, darf Peter die Dienste des Hostingunternehmens nicht mehr in Anspruch nehmen, da dies für die anderen Kunden zu gefährlich wäre.  Notgedrungen ruft Peter einen Fachmann an.

In der Zwischenzeit haben die Admins des Hostingunternehmens die gefundenen Daten aufbereitet und an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschickt. Das BSI arbeitet eng mit den CERT-BUND zusammen, daß die IP Adressen nehmen wird und die beteiligten Provider ermittelt und kontaktiert. Für die betroffenen Besitzer der beteiligten Computer wird es ähnlich sein, wie bei Peter. Sie werden es zu nächst nicht glauben.

Für das Fachkomissariat Cyberkriminalität der Polizei haben die Admins einen genauen Bericht verfaßt und auf die Ermittlungen des BSI verwiesen. Ein Mitarbeiter der Hostingfirma bringt die Unterlagen selbst zum Kriminal Dauerdienst und unterschreibt die Strafanzeige im Namen der Firma. Kosten entstehen hier für keine.

Peter hat mittlerweile einen Fachmann gefunden, der direkt vor Ort eine Prüfung durchführt. Der Fachmann stößt auf einige Ungereimtheiten auf dem PC. Das nicht mehr vom Microsoft unterstützte Betriebssystem Windows XP, das Word 2004, der IE 6 und das Antivirenprogramm, daß 2009 das letzte Update gemacht hat, sind ein starkes Indiz dafür, daß es um die Sicherheit des Pcs nicht zum Besten steht. Der Fachmann führt nun einen Virenscan durch, in dem er ein passendes Programm von einer CD bootet.

Nach zwei Stunden steht fest, daß sich bereits 15 verschiedene Trojaner auf dem PC getummelt haben, bevor sich Peters Frau den Drive-by-Trojaner des verseuchten Bannerservers eingefangen hat. Da der PC auch bereits 8 Jahre alt ist, lohnt sich ein auf Stand bringen des Pcs wirtschaftlich nicht mehr. Die Viren und Trojaner kann der Fachmann leicht entfernen, aber für das XP kommt jede Hilfe zu spät. Ein neuer PC ist fällig.

Die mit dem obligatorischen Windows Wechsel verbundenen Folgekosten durch Anschaffung und Einarbeitung übertreffen die Kosten für den Fachmann, der sich bei Zeiten um den PC kümmert, bei weitem.

Da muß Peter jetzt durch. Auch der Umstand, daß Peter sich um die Fehlermeldungen des Windows XP nicht gekümmert hat, macht die Sache für ihn noch schlimmer. Auch daß die Daten nicht mehr zwischen altem und neuen PC ausgetauscht werden können, weil die Programme nach zehn Jahren inkompatibel geworden sind, macht es Peter nicht einfacher. Auch hier hätte ein kontinuierliches Update von Office das Problem verhindert.

Peter kann derweil dem Hostingunternehmen vermelden, daß er einen neuen PC anschafft und der alte nicht mehr ans Netz gehen wird. Der Mitarbeiter am Telefon informiert Peter, daß er erstmal mit seinem Handy Emails lesen kann, bis er den neuen PC eingerichtet hat. Ferner wird ihm mitgeteilt, daß er demnächst einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen wird, da er als Zeuge bzw. Geschädigter in der Strafanzeige des Unternehmens vorkommt und eine Zeugenaussage machen soll. Peter ist davon wenig begeistert, sieht aber ein, daß die Straftat verfolgt werden muß. Es besteht schliesslich  immer die Hoffnung, daß der Täter ermittelt wird.

Leider ist Peter kein Einzelfall. Täglich werden tausende von privaten Pcs kompromittiert und in großen Botnetzen zu Sklaven ihrer neuen Meister. Ich kann nur an Sie appellieren, seien Sie schlauer als Peter, halten Sie Ihren PC auf Stand und fragen Sie einen Fachmann, wie Sie sich schützen können. Sehen Sie die Geldausgaben als Versicherung gegen zukünftige Schäden an, denn genau das ist es.