EuGH: anlasslose Überwachung unzuläßig

In einem Grundsatzurteil zur Massenüberwachung in der EU hat der EuGh heute eine Entscheidung gegen anlasslose Überwachungsmaßnahmen bekannt gegeben.

Die Zusammenfassung liest sich so :

Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von
Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte
Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten
vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden
Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen
Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist.

Quelle: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf

Demnach darf nur zur Überwacht werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, was schwere Straftaten einschliesst. Jetzt würden wir natürlich denken, das dies erst NACH einem Ansschlag/einer Straftat der Fall wäre, aber natürlich wird Seitens der Überwacher argumentiert , daß die Sicherheit ständig in Gefahr ist und man deswegen jederzeit überwachen können muß/darf.

Der EuGH meint weiter, eine VDS läßt ‚sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben‚ der Bürger zu,  weswegen man nur das notwendigste überhaupt speichern dürfte. Metadaten, wie sie bei unserer VDS gespeichert werden sollen und die dazugehörigen Standortdaten von Mobilfunkgeräten, sind jetzt dummerweise aber perfekt geeignet für Rückschlüsse auf das Privatleben der Bürger.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass eine Regelung, die eine allgemeine und
unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, keinen Zusammenhang zwischen den
Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen
Sicherheit verlangt und sich insbesondere nicht auf die Daten eines Zeitraums und/oder eines
geografischen Gebiets und/oder eines Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere
Straftat verwickelt sein könnte, beschränkt. Eine solche nationale Regelung überschreitet
somit die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen
Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden, wie es die Richtlinie im Licht der
Grundrechtecharta verlangt.

Da jede Art von Speicherung Rückschlüsse auf die Personen und deren Gewohnheiten zu läßt, wird es für die VDS der Bundesregierung jetzt noch viel enger werden.

Mein Kommentar: Vergesst es einfach!

Aber soviel Glück werden wir nicht haben 🙁  Zudem wird die örtliche Nähe zu einer Straftat im Internet ja komplett aufgehoben, weswegen hier wohl eher die Speicherung von Mobilfunkdaten gemeint gewesen ist, denn nur die können ortsbezogen sein. Es wird also wieder spannend, wie sich die Überwachungsfreunde diesmal argumentativ aus der Affäre winden werden. Ich rechne ja damit, daß irgendwann, in nicht allzu ferner Zukunft, jemand einfach sagen wird:

„Die Eliten der Bundesrepublik wollen wissen, was ihre Untertanen sagen, schreiben, lesen und tun. Punkt. aus. Ende der Diskussion. Wir ziehen das jetzt durch.“ Vorher gibt es dann noch den Dexit und die Privatunion mit England, Kanada und den USA.

Alternativer Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-eugh-erteilt-ueberwachungs-gesetz-eine-absage-a-1126926.html